Jugendschutzgericht Erding:Gestraft genug

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Vier Wochen Dauerarrest für einen 19-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Am Schluss stand auch für den Vorsitzenden Richter der Schöffensitzung am Jugendschutzgericht, Michael Lefkaditis, fest: Die größere Strafe hatte der 19-jährige Angeklagte schon erhalten. Das Gericht hatte ihn wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen zwar zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt. Schwere wiege jedoch, dass er wegen der zwei Monate Untersuchungshaft aus der Jugendhilfeeinrichtung geflogen sei und kurz vor der Abschlussprüfung auch den Ausbildungsplatz als Elektrotechniker verloren habe. Das Gericht folgte dem Antrag des Verteidigers. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung gefordert sowie 50 Stunden soziale Dienste.

Dass er mit der 13-Jährigen in der Nacht zum 15. Juni Geschlechtsverkehr hatte, hatte der 19-Jährige bei der Polizei und vor Gericht gestanden und auch, dass er wusste, dass dies mit einer unter 14-Jährigen nicht erlaubt sei. Er habe sie aber nicht dazu genötigt, er habe ihr erstes Angebot sogar abgelehnt. Als sie sich aber in der Nacht in sein Bett gelegt und angefangen habe, ihn zu küssen, habe er sich nicht mehr zurück halten können. Nach diese Geständnis blieb nur zu klären, ob er das Mädchen genötigt habe. Die 13-Jährige war als Zeugin geladen gewesen, ihre Ladung kam jedoch als unzustellbar zurück. Auch sie war aus der Einrichtung geflogen, unter anderem weil sie in dieser Nacht mit einem anderen Mächchen in das Büro der Einrichtung eingebrochen war und Bargeld und einen Generalschlüssel gestohlen hatte. Ihr Betreuer schilderte die 13-Jährige als "schwierige Persönlichkeit" mit "hoher krimineller Energie und Gewaltpotenzial". Auch bei der Befragung bei der Polizei war sie nach Angaben des Beamten "aufbrausend und zickig".

Die Befragung fand jedoch erst Tage nach dem Geschehen statt. Ein Betreuer hatte bei Tisch eine Unterhaltung mitbekommen, in dem eine Freundin der 13-Jährigen anderen Mädchen berichtete, was in der Nacht geschehen sei, worauf der Betreuer nachfragte. Als sie ihm von dem Geschlechtsverkehr erzählte, schaltete er die Polizei ein. Laut der Schilderung dieses Mädchens habe der 19-Jährige zunächst beide gefragt, ob sie mit ihm Sex haben wollen, aber beide hätten Nein gesagt. Dann habe die 13-Jährige ihm von dem Einbruch berichtet und gesagt, dass sie mit dem Generalschlüssel aus dem Haus kommen könnten. Anschließend habe er gesagt, dass er sie, wenn sie nicht mit ihm schliefen, verpetzen würde. Sie selbst habe das nicht ernst genommen und Nein gesagt, sagte das Mädchen. Ihre Freundin habe sich später aber zu ihm ins Bett gelegt.

Der Verteidiger des 19-Jährigen wies darauf hin, dass selbst der Betreuer gesagt habe, dass die Mädchen "viele Geschichten" erzählen würden und die 13-Jährige auch bei der Polizei nicht exakt ausgesagt habe, ob sie wegen der Drohung zu ihm gegangen sei. Sein Mandant sage, sie sei von sich aus in sein Bett gekommen und habe angefangen. Der 19-Jährige habe gegen den Paragrafen 176 verstoßen, er sei aber durch die U-Haft und den Verlust seines Ausbildungsplatzes genügend gestraft.

Sein Ausbilder, die Jugendhilfeeinrichtung und die Jugendgerichtshilfe gaben dem Angeklagten gute Zeugnisse. Er sei ein ruhiger, höflicher Mensch, mache keine Probleme, komme regelmäßig zur Arbeit, sei zuverlässig und hilfsbereit. Mit der Lehre als Elektrotechniker sei ein großer Wunsch in Erfüllung gegangen. "Er bedauert das sehr und schämt sich", sagte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Die Schöffen und Lefkaditis folgten der Argumentation des Verteidigers: Er sei schuldig des sexuellen Missbrauch eines Kindes, aber wenn die Freundin die Drohung des 19-Jährigen nicht ernst genommen habe, spreche nichts dagegen, dass es bei der 13-Jährigen ebenfalls so war. Zudem sei der Angeklagte als Jugendlicher zu verurteilen. Und für sie stünden erzieherische Maßnahmen im Vordergrund und nicht Strafen. Was er nach der Tat erlitten habe, sei Strafe genug.

© SZ vom 12.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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