Jugendhilfeausschuss:Trend zu komplexen Fällen

Erziehungsberatungsstelle zieht Jahresbilanz

Die Fallzahlen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle bleiben stabil: Schon seit Jahren schwanken sie etwas über und unter 700 Fällen. Im vergangenen Jahr waren es 711 Erziehungsberatungen. Das geht aus dem Jahresbericht hervor, der von Sabine Wolf, der Leiterin der Stelle, im Jugendhilfeausschuss vorgestellt worden ist.

Mehr als ein Drittel der Beratungsfälle geht darauf zurück, dass junge Menschen durch familiäre Konflikte wie Trennung oder Scheidung belastet wurden. Entwicklungsauffälligkeiten sowie seelische Probleme junger Menschen waren in mehr als 18 Prozent der Fälle der Grund, die Erziehungsberatung aufzusuchen. Eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern war in weiteren 14,4 Prozent der Fälle dafür verantwortlich, Kontakt aufzunehmen. Auffälligkeiten im Sozialverhalten der jungen Menschen spielen bei 13,5 Prozent der Fälle eine Rolle. In knapp 13 Prozent der Fälle ging es um schulische und berufliche Probleme der jungen Menschen sowie in 5,6 Prozent der Fälle um eine Belastung der jungen Menschen durch die Problemlage der Eltern. Eine Gefährdung des Kindswohls war lediglich in 1,3 Prozent der Fälle gegeben.

Die Familiensituation stellte sich für die Erziehungsberatung so dar, dass die Kinder in mehr als 53 Prozent der Fälle nicht mehr mit beiden Elternteilen zusammenlebten. Bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern lebten knapp 39 Prozent der Kinder, 9,4 Prozent bei einem Elternteil mit neuem Partner und bei 0,8 Prozent der Kinder waren die Eltern oder ein Elternteil bereits gestorben. Viele Kinder litten unter Ängsten, Selbstwertproblemen, depressiven Verstimmungen, selbstverletzendem Verhalten oder zeigten aggressives Verhalten.

Während die meisten Familien die Beratungsstelle aus eigenem Antrieb aufsuchten, wurden im vergangenen Jahr 47 sogenannte hochstrittige Elternpaare vom Familiengericht mit einer gerichtlichen Auflage zu einer Beratung verpflichtet. Die Eltern sollen durch eine Beratung zu einer außergerichtlichen Einigung im Sinne des Kindswohls kommen. Beratung könne dabei helfen, die elterliche Kommunikation zu verbessern, so dass Eltern einvernehmliche Absprachen in Bezug auf ihre Kinder treffen und angemessene Lösungen für die Umgangskontakte finden könnten.

2018 konnten immerhin 57 Prozent der Fälle nach ein bis drei Beratungsterminen abgeschlossen werden. Sichtbar werde jedoch ein Trend hin zu komplexeren Fällen mit mehr Beratungsaufwand, lautet das Fazit der Erziehungs- und Familienberatungsstelle.

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