Süddeutsche Zeitung

Info-Veranstaltung in Fraunberg:Unerwarteter Widerstand

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Die Vorschläge der Behörden zum Erhalt der Flora und der Artenvielfalt im FFH-Gebiet Strogn werden von den betroffenen Grundstückseigentümer zwar mit Wohlwollen aufgenommen, nicht aber der Ablauf des Verfahrens

Von Gerhard Wilhelm, Fraunberg

Unerwartet viel Widerstand haben die Vertreter der Naturschutzfachbehörden bei der Regierung von Oberbayern bei einem Runden Tisch zum Thema Managementplan für das Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet "Strogn mit Hammerbach und Köllinger Bächlein" erhalten. Eigentlich sollte dieser Plan, der notwendige und wünschenswerte Maßnahmen zum Erhalt der Flora und der Artenvielfalt in dem Gebiet vorsieht, am Schluss verabschiedet werden. Doch dazu kam es nicht. Die betroffenen Grundstückeigentümer und auch die anwesenden Bürgermeister von Bockhorn und Buch am Buchrain begrüßten zwar die vorgeschlagenen Maßnahmen, kritisierten aber massiv die Informationspolitik. Die Einladung sei einerseits zu kurzfristig gewesen, zum anderen habe es zu wenig Möglichkeiten gegeben, die Pläne einzusehen. Dass nur rund zwanzig der 260 Grundstückseigentümer zur Info-Veranstaltung gekommen sein, belegt dies. Jetzt werden die Pläne weitere sechs Wochen ausgelegt und sollen in allen Gemeinden einsehbar sein.

In Fraunberg hielten sich beim Runden Tisch Fachleute und Grundstücksbesitzer die Waage. Thomas Eberherr, Teamleiter des europaweiten Naturschutzprojektes "Natura 2000" bei der Regierung von Oberbayern, war gekommen, ebenso wie Albert Lang vom Büro Naturschutz und Mediation. Lang hatte die Broschüre erarbeitet, mit der die Hintergründe und der Maßnahmenkatalog, der sogenannte Managementplan, vorgestellt wurde. Beide hatten viel Mühe darauf verwendet, den Anwesenden zu erklären, wie wichtig die Zusammenarbeit mit den betroffenen Grundstückseigentümern sei. Der Managementplan könne nur in "vertrauensvoller Zusammenarbeit und Partnerschaft" gelingen. "Er kann nur gelingen, wenn die Leute vor Ort gefragt werden", sagte Eberherr.

Untersuchungen in dem an die EU gemeldeten schützenswerten Gebieten haben jedoch laut Lang ergeben, dass in dem 254 Hektar großen FFH-Gebiet "Strogn mit Hammerbach und Köllinger Bächlein" nur ein Prozent tatsächlich als "besonders schützenwert" gelten. In der Regel ziehe sich das Gebiet entlang der Strogn und der Bäche. Zum einen seien es die Fließgewässer mit der "flutenden Wasservegetation", die feuchten Hochstaudenflure, magere Flachland-Mähwiesen, die Weichholzauwälder mit Erlen, Esche und Weiden sowie der Lebensraumtyp "Nährstoffreiche Stillgewässer". Zudem seien der Fisch Mühlkoppe, der Schmetterling Dunkler Wiesenkopf-Ameisenbläuling sowie der Biber schützenswert. Während letzterer zum Ärgernis der Grundstücksbesitzer mittlerweile an der ganzen Strogn zu finden ist, ist es um die Mühlkoppe und vor allem um den Wiesenkopf-Ameisenbläuling schlecht bestellt. Erstere ist vor allem auf dem Grund zu finden, sie braucht aber auch strömungsberuhigte Bereiche, in denen sie sich verstecken, jagen und fortpflanzen kann. Deshalb sollen an der ganzen Strogn die Durchgängigkeit hergestellt und Wehre und Abstürze passierbar gemacht werden für den Fisch. Vor allem unterhalb von Neukirchen soll der Sedimenteintrag aus umliegenden Äckern durch mehr Gewässerrandstreifen verringert werden. Zudem soll der Fluss mehr Licht erhalten, in dem am Ufer zu dichtes Gehölz entfernt wird. Nicht unproblematisch ist auch die Gewässergüte. Das Wasserwirtschaftamt stuft den chemischen Zustand als "nicht gut" ein. Ebenfalls als "notwendige Maßnahme" sehen die Experten regelmäßige Mahden im Frühsommer mit der Abfuhr des Schnittguts bei den Hochstaudenfluren und Mähwiesen sowie unter anderem den Erhalt der Totholz- und des Biotopbaumanteils und die Förderung lebensraumtypischer Baumarten wie der Schwarzpappel.

Gegen die Maßnahmen gab es keine Einwände der Grundstücksbesitzer, da es in der Regel auch Förderprogramme gibt. Da die Maßnahmen zudem auf freiwilliger Basis sind, waren die Bedenken der anwesenden Landwirte, dass man über ihren Kopf Entscheidungen fälle, zerstreut. Die angesprochene Zusammenarbeit war nach Meinung aller durch den Runden Tisch aber nicht gegeben. Es reiche nicht, dass man die Gemeinden bitte, den Runden Tisch sowie den Hinweis, dass man den Managementplan im Landratsamt und im Landwirtschaftsamt einsehen könne, im örtlichen Mitteilungsplan zu veröffentlichen. Vier Wochen vor dem Runden Tisch war das auch den Bürgermeistern zu kurz. Der Vorschlag, dass man doch alle 260 Eigentümer anschreiben und informieren solle, wurde aber von Eberherr abschlägig beschieden. Es gebe Vorschriften, dass Briefe aus Sparsamkeitsgründen nur bis 100 Personen versendet werden dürften. Aus Datenschutzgründen dürfe man den Plan mit den dazugehörigen Flurkarten nicht ins Internet stellen. Eberherr sagte aber zu, dass jede im FFH-Gebiet liegende Gemeinde eine Kopie von Plan und Karte zum Auslegen erhalte. Die Frist für Einsprüche und Wünsche werde bis voraussichtlich Ende Januar verlängert. Dann soll aus dem Entwurf der dann gültige Managementplan erstellt werden.

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Quelle:
SZ vom 11.12.2017
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