In der Therme Erding:"Er war nicht mehr Herr seiner Sinne"

30-Jähriger rastet nach zu viel Alkohol in der Therme komplett aus. Die Vorwürfe reichten von vorsätzlicher Körperverletzung über Widerstand gegen Vollzugsbeamte bis hin zu Beleidigung. Seine eingeschränkte Schuldfähigkeit rettet ihn vor einer Freiheitsstrafe

Von Gerhard Wilhelm, Erding

"Sauna und Alkohol vertragen sich nie gut." Diese Aussage des Sachverständigen musste im Nachhinein auch ein 30-jähriger Mann feststellen, der im Juli 2020 in der Erdinger Therme völlig ausgeratestet ist und sich nun am Amtsgericht gleich wegen sieben Straftaten verantworten musste. Die Vorwürfe reichten von vorsätzlicher Körperverletzung über Widerstand gegen Vollzugsbeamte und Beleidigung bis hin zur Sachbeschädigung am Schluss in der Arrestzelle. Dass er letztlich nur zu einer Geldstrafe von Richterin Michaela Wawerla verurteilt wurde, verdankt er seinem makellosen Vorstrafenregister und eben dem Sachverständigen, der ihm eine eingeschränkte Schuldfähigkeit bescheinigte. Zur Tatzeit hatte der Mann etwas mehr als zwei Promille Alkohol im Blut.

Alle Zeugen, drei Polizeibeamte, ein Rettungssanitäter und ein Mitarbeiter der Therme wählten in ihren Aussagen ähnliche Begriffe: Der Angeklagte sei "nicht zu bändigen" gewesen, er habe nur geschrien, gespuckt. Es sei ein ständiger Kampf mit ihm gewesen. Er sei einfach "komplett durchgedreht und nicht mehr "Herr seiner Sinne" gewesen. Der Angeklagte konnte zum Vorfall so gut wie nichts sagen. Er sei mit seinem Freund in die Therme gefahren, um dort einen schönen Tag zu verbringen. Sie seien gegen 13.30 Uhr dort gewesen, hätten ein paar Mal die Rutschen benutzt und dann im Saunabereich an der Bar was getrunken und wären zwei Mal in die Sauna gegangen. "So 20 bis 30 Minuten jeweils", sagte der 30-Jährige. Was danach passiert sei, wisse er nicht mehr. Seine Erinnerung setze erst wieder ein, als er in der Arrestzelle in der Polizeiinspektion gewesen sei. Und er konnte sich noch daran erinnern, dass man Schnaps, Bier und Wodka-Red Bull getrunken habe. Nur nicht mehr wie viel.

Aus den Zeugenaussagen ergab sich dann folgendes: Kurz nach 20 Uhr kam es zwischen ihm und seinem Freund im Poolbereich der Bar in der Saunalandschaft zum Streit. Der Grund blieb offen, da sein Freund sich ebenfalls an nichts mehr erinnern konnte, wie er aussagte. Eine spätere Blutentnahme am Klinikum erbrachte bei ihm sogar einen noch höheren Promillewert als beim Angeklagten, obwohl der weniger wiegt. Im Pool schlug der 30-Jährige nach einer heftigen verbalen Auseinandersetzung so vehement auf seinen Freund ein, dass dieser bewusstlos wurde. Schon zuvor hatte man den beiden gesagt, dass sie die Therme verlassen sollten, was sie ignorierten. Inzwischen herbeigeeilte Sicherheitsleute der Therme zogen den Bewusstlosen aus dem Wasser und setzten ihn in einen Rollstuhl.

Doch das war nicht das Ende. Während sich Rettungssanitäter um den Mann kümmerten, lief der Angeklagte zu seinem Freund und nahm ihn von hinten mit dem rechten Arm in den Schwitzkasten. Mit dem linken Arm verstärkte er den Griff sogar noch. Der Rettungssanitäter sagte aus, dass es ein großer Kraftakt gewesen sei, den Griff zu lösen und den Angeklagten schließlich zu Boden zu bringen und ihn dort festzuhalten bis die Polizei kommt. Ohne Eingreifen hätte das Würgen vielleicht zum Tode geführt.

Beim Eintreffen der Polizei, es waren vier Beamte gekommen, lief der 30-Jährige erst zu großer Form auf. Er widersetze sich massiv, gefesselt zu werden. Dabei biss er sogar einen der Beamten in den Oberschenkel. Der Biss blieb aber zum Glück folgenlos. Die Beamten wurden beleidigt, beschimpft, angespuckt - wobei er keinen traf. Ebenso erfolglos waren seine Tritte nach den Polizisten.

Auch im Klinikum, wohin man ihn anschließend brachte, gab er keine Ruhe, obwohl er ans Bett gekettet wurde. Eine Blutentnahme war einfach nicht möglich. Nachdem die Ärzte ihn und seinen ruhigen Freund für haftfähig erklärt hatten, ging es zur Polizeiinspektion, wo er "komplett durchdrehte", wie einer der Polizisten sagte. Er gehe nicht ins Gefängnis, lieber lasse er sich erschießen. Endlich in der Zelle rammte er seinen Kopf heftig an die Gitterstäbe, dass die Polizisten beschlossen, ihn besser in das KBO-Isar-Amper-Klinikum in Taufkirchen zu fahren. Von diesem Zeitpunkt an sei er friedfertig gewesen.

Auch die Staatsanwältin billigte dem Angeklagten nach Ende der Beweisaufnahme verminderte Schuldfähigkeit zu, was ihn vor einer Freiheitsstrafe bewahrte. Zudem dürfte sein Trauma, da er mehrmals ins Visier der iranischen Polizei wegen seines katholischen Glaubens geraten sei, einen Teil seines Handelns erklären. Vor Gericht habe er sich auch glaubhaft bei allen entschuldigt und er habe keine Einträge ins Bundeszentralstrafregister. Eine Geldstrafe über 80 Tagessätze zu je 35 Euro sei für den 30-Jährigen bestimmt eine "ausreichende Warnung". Dies sah auch die Amtsrichterin so. Sie senkte nur wegen der ungewissen Einkünfte des Angeklagten den Tagessatz auf 25 Euro.

Die beiden Streithansel sind übrigens immer noch befreundet. Sie sind sogar zusammen zur Verhandlung nach Erding gefahren, wie sie sagten. Was an dem Tag im Juli vorgefallen ist, blieb offenbar ohne Folgen.

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