Illegales Autorennen:Mit Tempo 170 durch Pastetten

Fahrer rast im Dezember 2017 in geschlossener Ortschaft gegen Hausmauer. Er erhält seinen Führerschein in drei Monaten zurück

Von Thomas Daller, Erding

Mit 170 Stundenkilometern ist ein Audi-Fahrer im Dezember 2017 durch Pastetten gerast, bis er in einer leichten Linkskurve die Kontrolle über seinen Wagen verlor. Der Wagen rasierte in der Karlsdorfer Straße einen Strommasten, einen Zaun und eine Bauwasserleitung, bis der Fahrer mit dem A3 gegen eine Hausmauer prallte. Er wurde nun am Amtsgericht wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und wegen fahrlässiger Körperverletzung hinsichtlich seiner Beifahrer zu 60 Tagessätzen verurteilt. Seinen Führerschein, den die Polizei damals sichergestellt hat, erhält er erst in drei Monaten wieder.

Der Gesetzgeber definiert ein illegales Rennen anders als in der Umgangssprache. Juristisch trifft das zu, sobald jemand die doppelte Höchstgeschwindigkeit überschreitet. In der geschlossen Ortschaft, wie in Pastetten, fängt ein Rennen bei Tempo 100 an. Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen 32-jährigen Paketzusteller aus Markt Schwaben, der den Wagen eines Freundes fuhr. Der Besitzer saß auf dem Rücksitz, auf dem Beifahrersitz befand sich ein weiterer Bekannter. Das Trio hatte erst ein paar Whisky getrunken und war unterwegs zu einem weiteren Bekannten. Der Fahrer wollte nach eigenen Angaben austesten, wie schnell der Wagen fährt. Der Beifahrer sagte vor Gericht als Zeuge aus, er habe kurz vor dem Unfall einen Blick auf den Tacho geworfen, der 170 Stundenkilometer angezeigt habe. In der Linkskurve soll der Audi nach seiner Schätzung mindestens noch mit Tempo 150 von der Straße abgekommen sein. Trotz Gurt und Airbag hat sich der Beifahrer bei dem Unfall den Mund an einem Fahrzeugteil aufgeschlagen. Ihm fehlen seither zwei Zähne.

Eine Polizeibeamtin, die den Unfall aufgenommen hatte, sagte aus, dass die Straße damals eisig und rutschig gewesen sei. Alle drei Insassen hätten nach Alkohol gerochen, beim Fahrer habe man eine Blutentnahme im Klinikum Erding vorgenommen, die einen Wert von 0,2 Promille ergeben habe. Sie betonte jedoch auch, dass der Angeklagte von Anfang an kooperativ gewesen sei und gleich zugegeben habe, dass er der Fahrer gewesen sei.

Der Angeklagte und sein Rechtsanwalt Andreas Martin hatten zu Beginn der Verhandlung um ein Rechtsgespräch ersucht, bei dem sie klarlegten, dass der Fahrer den Tatvorwurf nicht bestreite. Ihr Einspruch gegen den Strafbefehl richte sich ausschließlich gegen die Rechtsfolgen. Der Angeklagte hatte seinen Job als Paketzusteller verloren, weil er keinen Führerschein mehr hatte, und war nun arbeitslos. Ihm ging es vorrangig darum, dass das Fahrverbot in absehbarer Zeit wieder aufgehoben werde. Richter Andreas Wassermann sagte anschließend, dass man sich darauf verständigt habe, lediglich weitere drei Monate Fahrverbot zu verhängen, weil der Führerschein bereits seit März 2018 von der Polizei sichergestellt worden sei und man diesen Zeitraum mit anrechne.

In seinem Urteil blieb Wassermann bei den 60 Tagessätzen, die bereits im Strafbefehl vorgesehen waren. Die Tagessatzhöhe wurde auf 15 Euro beschränkt, da der Angeklagte von monatlich 200 bis 300 Euro lebt, die ihm seine Eltern leihen. Deswegen hat er auch den Totalschaden an dem Auto nicht bezahlt. Der Eigentümer will noch 10 000 Euro von ihm.

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