Süddeutsche Zeitung

Hasskriminalität:Mordaufruf im Internet

Facebook-Follower von AfD-Kreisrat Rainer Forster zu 2240 Euro Geldstrafe verurteilt

Von Florian Tempel, Eggenfelden

Erst an Ostern sind verschärfte Gesetze in Kraft getreten, die Hetze und Bedrohungen im Internet härter unter Strafe stellen. Im Fall eines Eintrags auf der Facebook-Seite von AfD-Kreisrat Rainer Forster im Februar 2020 galten die neuen Gesetze zwar noch nicht. Ein Follower aus dem Landkreis Rottal-Inn hatte unter einem von Forster eingestellten Zeitungsartikel des Tagespiegel über Ursula von der Leyen (CDU) den gleichwohl damals schon strafbaren Satz geschrieben: "Kugel in den Kopf, bevor sie Deutschland noch weiter schadet." Für diese Morddrohung wurde der Mann nun vom Amtsgericht Eggenfelden zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätze à 16 Euro verurteilt. Mit 2240 Euro kam er dabei vergleichsweise gut davon. Nach der neuen Gesetzeslage kann solch eine Mordaufruf mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

Der Angeklagte leugnete bis zuletzt, den Mordaufruf verfasst zu haben. Er gab an, er nutze Facebook selten und wenn, dann nur, um Kontakte zu Bekannten zu halten. Er sei politisch nicht interessiert, teile und kommentieren Beiträge von anderen nur ganz selten. Und überhaupt: "Mit der AfD will ich wirklich nichts zu tun haben, mit diesen Verbrechern."

Die Anzeige gegen ihn hatte Kreisrat Forster, im Frühjahr 2020 Erdinger Landratskandidat der AfD, erstattet. Forster hatte den Mordaufruf eigenen Angaben nach etwa eine Woche lang nicht registriert. Er sei erst durch einen Bericht der SZ darauf aufmerksam geworden. Forster löschte daraufhin den von ihm geposteten Link zu dem Artikel und damit auch den strafbaren Kommentar, bevor er zur Polizei in Dorfen ging. Zu diesem Zeitpunkt hatte jedoch auch die Staatsanwaltschaft Landshut bereits Kenntnis von dem Mordaufruf und einen Screenshot davon. Die Kripo Erding hatte kein Problem, den Angeklagten zu finden, desen voller und realer Namen neben dem Hasskommentar zu lesen war.

Ein Hauptkommissar der Kripo Passau rückte mehrere Monate später mit Kollegen zu einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten an und beschlagnahmte dabei ein Laptop und das Handy des Mannes. Auf den Geräten waren keine strafbaren oder rechtsextremen Inhalten zu finden. Dennoch habe er, was den aktuellen Fall betreffe, "keinen Zweifel an der Urheberschaft" des Angeklagten, sagte der Hauptkommissar vor Gericht. Er kenne ihn bereits aus einem ähnlichen Fall, der 2015 zu einer Verurteilung wegen Volksverhetzung geführt habe. Damals habe der Angeklagte in einem Internetbeitrag geschrieben, "Asylanten gehören alle nach Dachau gebracht".

Die Richterin konfrontierte den Angeklagten damit, dass sie sich seine Aktivitäten auf Facebook angesehen habe. Ganz im Gegensatz zu seiner Behauptung fänden sich dort eine Vielzahl von geteilten, für gut befunden und kommentierten Inhalten zu politischen Themen. Die Richterin las ihm ein halbes Dutzend ihrer Funde vor, die nicht älter als zwei, drei Wochen waren, darunter auch mehrere Bekräftigungen rechter Parolen.

Der Angeklagte antwortet der Richterin mit gespieltem Erstaunen: "Ich sollte mal mein Passwort ändern." Er habe "definitiv" nichts mit den Aktivitäten auf seinem Facebook-Account zu tun. Sein Verteidiger war der Einzige, der bereit war, diese Idee als Möglichkeit ernsthaft in Erwägung zu ziehen. In seinem Plädoyer konstruierte er die Theorie, dass der Facebook-Zugang seines Mandanten von einem Unbekannten benutzt worden sei, der auf diese Weise vor allem dem Erdinger AfD-Landratskandidaten Forster schaden wollte. Es sei doch zumindest möglich, dass der Unbekannte erst den Mordaufruf verfasst habe, dann die Süddeutsche Zeitung informierte, auf deren Bericht hin ermittelt wurde. In seinem letzte Wort sagte der Angeklagte: "Fakt ist, wer immer diesen schwachsinnigen Kommentar geschrieben hat - ich weiß es nicht."

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Quelle:
SZ vom 14.04.2021
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