Grafing/München:Kampf um jeden Fahrgast

Grafing/München: Sind zwischen Grafing und Aßling zu viele Busse unterwegs? Auch darum ging es nun vor dem Verwaltungsgericht.

Sind zwischen Grafing und Aßling zu viele Busse unterwegs? Auch darum ging es nun vor dem Verwaltungsgericht.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Der Grafinger Busunternehmer Urscher klagt gegen die MVV-Linie 444, die ein Parallelangebot zu seinem darstellen soll

Von Johanna Feckl, Grafing/München

Ein und dieselbe Verbindung, die von zwei verschiedenen Verkehrsunternehmen betrieben wird, oder doch eine Ergänzung des Angebots im öffentlichen Personennahverkehr? Um diese Frage ging es am Mittwoch vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Konkret: Durfte der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) mit dem Fahrplanwechsel Ende 2017 die Buslinie 444, die zunächst zwischen Grafing-Bahnhof und dem Emmeringer Ortsteil Schalldorf verkehrte, bis nach Rott am Inn im Landkreis Rosenheim verlängern, obwohl der Busunternehmer Adolf Urscher seine Linie 18 zwischen Grafing-Bahnhof und Rott am Inn früher beantragte und auch genehmigt bekam?

Es war März 2017, als Adolf Urscher, Geschäftsführer der gleichnamigen KG in Grafing, bei der Regierung von Oberbayern als zuständige Genehmigungsbehörde seine Linie 18 beantragte - eigenwirtschaftlich, also ohne finanzielle Förderung durch die betroffenen Landkreise Ebersberg und Rosenheim. Er bekam den Zuschlag. Seit März 2018 verkehrt die Buslinie; aktuell gibt es von Montag bis Freitag acht Verbindungen von Rott über Schalldorf und Emmering nach Aßling und zurück, bei sechs davon ist der Start beziehungsweise das Ziel Grafing-Bahnhof. Mit maximal sieben Haltestellen und einer Fahrtzeit von Rott bis Grafing-Bahnhof von etwa 32 Minuten also eine Expresslinie, so wie Urscher die Verbindung auch selbst nennt.

Was Urscher nicht wusste, als er seinen Bus-Antrag einreichte, war, dass der MVV wenig später, im Juni 2018, ebenfalls einen Antrag einreichte: Die Linie 444 sollte künftig nicht mehr nur zwischen Grafing-Bahnhof und Schalldorf fahren, sondern weiter bis in den Nachbarlandkreis Rosenheim und nach Rott. Damit sollte der 444er denselben Start- und Endpunkt wie seine Buslinie 18 bekommen. Die Regierung von Oberbayern genehmigte die Pläne. Urscher sah dadurch das gleichzeitige Angebot einer Verbindung durch zwei verschiedene Linien beziehungsweise zwei Verkehrsunternehmen - das, was man im offiziellen Sprech unter Parallelverkehr versteht. Der Busunternehmer verklagte deshalb die Regierung von Oberbayern.

"Wenn ich gewusst hätte, dass der MVV da hinein geht, hätte ich es vielleicht gar nicht gemacht", sagte Urscher vor Gericht. Er war zusammen mit seinem Rechtsanwalt erschienen. Beigeladen war das Busunternehmen Ettenhuber aus Glonn, das im Auftrag des MVV die Linie 444 betreibt. Vor Gericht ließ Ettenhuber seine Interessen durch den MVV vertreten, der im Auftrag des Landkreises Ebersberg erschienen war. Es sei nicht ersichtlich gewesen, dass der MVV die Linienführung verlängern könnte - und zwar zu einem günstigeren Preis als Urscher und mit weniger Risiko, denn die Linie 444 wird gemeinwirtschaftlich betrieben. Das heißt: Die Landkreise Ebersberg und Rosenheim gehen als Aufgabenträger für den nicht-schienengebundenen ÖPNV ihrer Pflicht nach und tragen das Kostenrisiko für den 444er; Ettenhuber bekommt also eine Bruttopauschale, ganz egal, wie viele Fahrgäste in dem Bus tatsächlich sitzen.

Und das sind nicht unbedingt viele - in keiner der beiden Linien. Beide werden "marginal" genutzt, wie es der Vorsitzende Richter formulierte. Stichproben haben in beiden Fällen je ein bis maximal zwei Fahrgäste pro Fahrt festgestellt. Grob bedeutet das also, dass jeder Passagier mit seinem eigenen Bus von Rott bis nach Grafing oder umgekehrt kutschiert wird. Um keinen finanziellen Verlust einzufahren, sei für Urscher jeder einzelne Fahrgast wichtig, sagte er. Ohne die MVV-Linie würden in seinen Augen mehr mit seinem Bus fahren.

Die Beklagten auf Seite der Regierung sahen das anders. Zwar seien Anfang- und Endpunkte beider Linien dieselben, aber die Haltestellen dazwischen entsprächen sich nicht. So braucht der 444er zu manchen Uhrzeiten beinahe 60 Minuten für die gesamte Strecke, also wesentlich länger als der 18er, weil er von Rott über Emmering und Frauenneuharting nach Grafing-Bahnhof mit wesentlich mehr Stopps verkehrt. "Wir gehen davon aus, dass es unterschiedliche Verkehrsbedürfnisse gibt", sagte ein Vertreter der Regierung. Die MVV-Linie sei wichtig zur "Feinerschließung" der Region mit dem ÖPNV, die Linie 18 hingegen als Expressbus etwas für Berufspendler. Ein Parallelverkehr sei aus diesem Grund nicht vorhanden.

Der Anwalt von Adolf Urscher gab zu bedenken, dass sofern sich im Grunde genommen keine der beiden Linien trägt, "dann fährt am Ende gar nichts mehr". Bei einem Fahrgast pro Bus sei das durchaus denkbar. Letztlich einigten sich die Parteien darauf, ihre Fahrpläne so anzupassen, dass die Zuganbindung in Aßling beziehungsweise Grafing-Bahnhof durch eine der beiden Linien sichergestellt ist. Dem Ergebnis möchte das Gericht dann voraussichtlich in der Kammersitzung im März zustimmen.

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