"Gigantische Summen":Wertvolle Flächen

"Gigantische Summen": Die Wiesen neben der ehemaligen Startbahn - hier der Blick Richtung Langengeisling - könnten als Ausgleichsflächen für den Bund behalten bleiben.

Die Wiesen neben der ehemaligen Startbahn - hier der Blick Richtung Langengeisling - könnten als Ausgleichsflächen für den Bund behalten bleiben.

(Foto: Renate Schmidt)

OB Gotz will den Fliegerhorst zum Sonderpreis kaufen. Die Bundesanstalt für Immobilien (Bima) hält dagegen, das ginge erst nach einer Gesetzesänderung. Einen Teil des Areals wird die Bima womöglich eh nicht hergeben

Von Florian Tempel, Erding

Vor den Sommerferien hatte Oberbürgermeister Max Gotz (CSU) gepoltert, wie ungerecht das doch alles sei: Der Bundestag hat den Kommunen zwar 2012 ein Vorkaufsrecht bei militärischen Konversionsgebieten zugebilligt. Aber wenn die Stadt die 3,6 Millionen Quadratmeter Fliegerhorst nach dem für 2021 geplanten Abzug der Bundeswehr nur zum Verkehrswert kaufen könne, würden das "gigantische Summen" werden, für die Stadt unmöglich erschwinglich. Monika Maucher, die Leiterin der Münchner Hauptstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), versteht sehr wohl, dass Gotz den Fliegerhorst möglichst günstig erwerben möchte. Doch das gebe die Gesetzeslage derzeit nicht her. Maucher weist aber auch auf etwas ganz anderes hin: Es sei gar nicht sicher, dass die Stadt das gesamte Fliegerhorstareal kaufen könne - weil der Bund aus verschiedenen Gründen womöglich einen Teil der Flächen behalten werde.

Bei einer vom SPD-Bundestagsabgeordneten Ewald Schurer im Juli einberufenen Gesprächsrunde hatte Gotz gesagt, das Erstzugriffsrecht der Kommunen auf Konversionsflächen sei für Erding nicht viel wert. Er könne "darauf verzichten", denn die Stadt werde sich den Fliegerhorst nicht zum Verkehrswert leisten können. Die Grundstückspreise in Erding schnellen seit Jahren in die Höhe. Bis 2021 werden sie sicher noch einmal ansteigen. Wenn die Stadt zum Verkehrswert kaufen müsste, "haben wir verloren", klagte Gotz. Er werde aber "bis zum letzten Hemd" kämpfen, dass die Flächen am Ende nicht "irgendwelchen Investoren" in die Hände fallen.

Am gestrigen Mittwoch hatte Gotz Besuch von Maucher, der Bima-Chefin für Bayern und Baden-Württemberg. Maucher hat von den lauten Klagen des OB in der Zeitung gelesen. Sie war etwas verwundert ob der starken Töne. Aber sie kennt die Forderungen nach Preisnachlässen für Kommunen auch von anderer Seite. Gotz ist in diesem Punkt ganz auf einer Linie mit der rot-rot-grünen Regierung der Stadt Berlin. Diese will über den Bundesrat eine Änderung des Bima-Gesetzes auf den Weg bringen. Die rot-rot-grüne Berliner Koalition will konkret, dass Kommunen "mit angespannten Wohnungsmarkt" - so wie Erding - bei Bima-Verkäufen günstiger weg kommen müssen und Preise noch unter dem Verkehrswert zahlen.

Die aktuelle Gesetzeslage lasse das nicht zu, erklärt Maucher. Preisnachlässe für Kommunen sind nicht vorgesehen. Es ist schon eine Vergünstigung für die Kommunen, dass sie bei militärischen Konversionsflächen seit fünf Jahren ein Erstzugriffsrecht zum Verkehrswert haben. Vorher gab es nicht mal das. Vor 2012 verkaufte die Bima stets an den Höchstbietenden. Der Verkehrswert wird hingegen von einem unabhängigen Gutachter ermittelt.

Dass in einer so teuren Gegend wie Erding auch ein Verkauf zum Verkehrswert sehr viel kosten wird, ist Maucher auch klar. Gleichwohl erhielte die Stadt jedoch auch einen hohen Gegenwert. "Der Run auf Immobilien ist ungebrochen", sagt Maucher. Und sie weiß auch einen Rat, was eine Stadt tun könnte, um mehrstellige Millionenbeträge, die den Rahmen eines kommunalen Haushalt sprengen würden, anderweitig zu verbuchen. Auch eine kommunale Gesellschaft, die man extra für diesen Zweck gründen kann, darf per Erstzugriff Konversionsflächen erwerben.

Und noch etwas mache die Sache für die Stadt Erding womöglich am Ende gar nicht so groß. Die Bima verkaufe grundsätzlich - auch das ist gesetzlich geregelt - nur "entbehrliche Flächen". Das sei eine "ganz, ganz wichtige Einschränkung", sagt Maucher, und nennt zwei konkrete Punkte. Zum einen benötige auch der Bund stets einen Vorrat an Flächen, die man bei eigenen Baumaßnahmen als ökologische Ausgleichsflächen hernehmen könne. "In der Regel behalten wir solche, naturfachlich geeigneten Flächen für den Bund." Zum anderen ergebe es sich mitunter, dass der Bund Baugrund für eigene Zwecke benötige. Maucher führt dazu ein Beispiel aus Bamberg an. Dort habe die Bima mit der Stadt schon zwei Jahre lang über ein Kasernengelände erhandelt, als die Bundespolizei Bedarf anmeldete. Ein Areal von etwa 100 Hektar sei dann eben nicht an die Stadt verkauft worden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: