Gewerbegebiet Erding West:Neuer Versuch

Gewerbegebiet Erding West: Es gibt noch Platz im Gewerbegebiet Erding West. Der Planungsausschuss ist mit den neuen Plänen einverstanden.

Es gibt noch Platz im Gewerbegebiet Erding West. Der Planungsausschuss ist mit den neuen Plänen einverstanden.

(Foto: Renate Schmidt)

RH Immobilien will ein Boardinghaus und eine Mehrzweckhalle für Gewerbe bauen

Von Antonia Steiger, Erding

Das könnte ein neues Angebot an die Erdinger Handwerksbetriebe sein, von denen einige nach Flächen suchen, weil sie expandieren wollen: Auf der einzigen noch freien Fläche im Gewerbegebiet Erding West soll unter anderem eine große Halle entstehen, die "multifunktional und modular" teilbar sein soll und in der Handwerksbetriebe und anderes Gewerbe Platz finden mitsamt Verkaufsflächen und Verwaltung. Ähnliches war schon einmal geplant, etwas weiter südlich: In einer 80 000 großen Quadratmeter Halle sollten ebenfalls hiesige Betriebe Ausweichmöglichkeiten finden, diese Entwürfe werden derzeit überarbeitet. Allerdings empfanden die hiesigen Gewerbetreibenden diese Flächen als ziemlich teuer.

Der Bebauungsplan, über den nun debattiert wird, umfasst eine Fläche von insgesamt 45 000 Quadratmeter. Dort steht bereits ein Tedox-Markt, jetzt sollen zwei weitere Baukörper hinzukommen: einmal die unterteilbare Halle für Handwerk und Gewerbe, die 7200 Quadratmeter groß wird, und dazu ein weiteres Gebäude, das im Erdgeschoss Einzelhandelsbetriebe mit bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, Büros, Sportstudio, aber auch Gastronomie beherbergen könnte. Im Obergeschoss soll ein Beherbergungsbetrieb zugelassen werden. Im Ausschuss war von einem Boardinghaus mit 160 bis 180 Zimmern die Rede. Die drei Gebäude - Tedox-Markt und die beiden neuen Gebäude - bilden ein U, in dessen Zentrum eine Grünfläche eingeplant ist, auf der Mitarbeiter in ihren Pausen Erholung und Kunden Entspannung finden. Und Kinder können im Gewerbegebiet Ball spielen. "Schöne Idee", sagte Horst Schmidt (SPD).

Grundsätzliche Kritik an diesem neuen Entwurf gab es kaum, eine Debatte entzündete sich jedoch an der Frage, welche Waren in welchem Umfang der Einzelhandel dort verkaufen dürfe. Viele Jahre lang hatte man in der Stadtpolitik mit Listen mit vermeintlich innenstadtrelevanten Waren hantiert. Die Märkte am Stadtrand sollten diese Waren nicht anbieten, um den Einzelhandel im Zentrum Erdings nicht zu gefährden. Gelungen ist dies nur zum Teil: Heute gibt es im Gewerbegebiet unter anderem Bekleidung, Drogerieartikel, Geschenkartikel und Sportartikel zu kaufen - alles Artikel, die auch in der Innenstadt angeboten werden.

Neuerdings gibt es die Liste mit den innenstadtrelevanten Waren nicht mehr. Dies sei Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses mit der Regierung von Oberbayern, wie Christian Famira-Parcsetich erklärte, der Leiter der Stadtentwicklung. Was genau im Erdgeschoss des Boardinghauses dem Verbraucher angeboten wird, lasse sich nicht mehr steuern, einzelne Sortimente werden ihm zufolge nicht festgelegt. Das habe den Vorteil, dass man den "Bebauungsplan nicht mehr ständig ändern" müsse. Stattdessen gilt nun die Vorgabe, dass sich dort nicht so viele Einzelhandelsbetriebe ansiedeln dürften, sonst gälten diese als Agglomeration. Und die müsste Gegenstand einer landesplanerischen Beurteilung sein. Das alles sei ein wenig kompliziert, sagte Famira-Parcsetich. Bürgermeister Ludwig Kirmair (CSU), der OB Max Gotz (CSU) vertrat, meinte: "Wir können uns auf unsere Verwaltung schon verlassen."

Anlass für die aktuelle Änderung des Bebauungsplans ist die schon oft beklagte Tatsache, dass sich nach Erding kein richtiger Möbelmarkt locken lässt. Der Grundstückseigentümer hat daher umgedacht. Er möchte wohl auf Handwerks- und Gewerbebetriebe zugehen, sie dürfen in der teilbaren Halle auf bis zu 300 Quadratmeter Fläche auch ihre Waren anbieten. Ziel sei es, "Handwerksbetriebe anzusiedeln, die überwiegend einer produzierenden Tätigkeit nachgehen", heißt es. Nicht zulässig sind Lagerflächen, außer sie gehören zu einem Betrieb. Anlagen für kirchliche, kulturelle und gesundheitliche Zwecke sind auch nicht zugelassen. Auch Vergnügungsstätten sind verboten, durch sie könnte das Umfeld an Attraktivität verlieren, wie es heißt. Das Boardinghaus soll knapp zwanzig Meter hoch werden, die Halle für das Gewerbe soll eine Höhe von gut zehn Metern haben. Noch sei man aber nicht auf Handwerk und Gewerbe zugegangen, sagte eine Sprecherin von RH Immobilien, dem der Grund gehört. Der Vertrieb befinde sich noch "in der Planungsphase".

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