Gerichtsverfahren:Dorfener Golfplatz vor dem Aus

Zivilrichterin am Landgericht Landshut bewertet einen Pachtvertrag der Sankt Wolfganger Golfer mit einem mittlerweile verstorbenen Landwirt "wertlos", "zusammengeschustert" und "unwirksam"

Florian Tempel

- Das Golfplatzprojekt in Dorfen dürfte gestorben sein. Der Pachtvertrag der Sankt Wolfganger Golfer über 26 Hektar Grund im Norden der Stadt, wo ein Neun-Loch-Parcours und eine Übungsplatz geplant ist, ist nach Einschätzung der Vorsitzenden Richterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Landshut "wertlos".

Ein Urteil ist zwar noch nicht ergangen. Doch die Vorsitzende Richterin machte in einer ersten Verhandlung sehr deutlich, warum sie den Pachtvertrag für ungültig hält: Der Vertrag beinhalte derart viele unwirksame, unklare oder unausgewogene Klauseln, dass er insgesamt nichts tauge. Die Richterin zerriss das Vertragswerk förmlich in der Luft und nannte ihn "zusammengeschustert".

Die klaren Worte der Richterin waren für die Vertreter des Golfclubs Goldachtal ein Schock. Denn sie selbst hatten das Verfahren am Landgericht angestrengt. Mit einer sogenannten Feststellungsklage wollten sie sich eigentlich die Gültigkeit des im Februar 2010 mit dem mittlerweile verstorbenen Besitzer des Bernöder Hofs geschlossenen Vertrags gerichtlich bestätigen lassen. Der Neffe des Verstorbenen, Max Deinböck, der Alleinerbe der 26 Hektar Land ist, hat sich bislang strikt gegen einen Golfplatz ausgesprochen und zudem die Ansicht vertreten, der Pachtvertrag sei sittenwidrig zustande gekommen.

Über eine Sittenwidrigkeit des Vertrages oder ob der Verpächter "über den Tisch gezogen worden" sei, müsse sie sich aber gar keine Gedanken machen, sagte die Vorsitzende Richterin. Denn der Vertrag verstoße gegen grundsätzlichere rechtliche Bestimmungen. Sie stellte fest, dass es sich um einen Vertrag zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen handle, der eigens für den geplanten Golfplatzbau gegründeten Goldach Golf AG. Bei dieser Konstellation "greift aber der volle Verbraucherschutz", beim dem strengere Regel gelten als bei Verträgen zwischen zwei Unternehmern.

Mehrere Klauseln des Vertrags verstießen gegen grundlegende allgemeine Geschäftsbedingungen. So sei die Laufzeit des Pachtvertrags von mehr als 50 Jahren schlicht unzulässig. Es sei "zu unbestimmt", dass den Golfern die Errichtung von Bauten auf dem gepachteten Gelände zugelassen werden. Der Vertragsteil, in dem der Verpächter verpflichtet wird, "öffentliche Abgaben und Lasten zu tragen" sei völlig unklar, weil er nicht explizit darlege, was alles darunter falle. Klauseln zu Kündigungsfristen, der Möglichkeit der Unterverpachtung und über die Erhöhung des Pachtzinses seien ebenfalls allesamt "unwirksam".

Die Richterin zeigte sich über die juristisch-handwerkliche Fehlerhaftigkeit des Vertrags erstaunt. Es gehe doch wohl "um eine Millioneninvestition, so was macht man doch nicht zwischen Tür und Angel und am Küchentisch aus". Es scheine ihr, dass die Golfer den Pachtvertrag "mit heißer Nadel gestrickt" hätten. Mit einem solchen Pachtvertrag hätte man "klugerweise zum Notar gehen" sollen, "da ist am falschen Ende gespart worden".

Der Rechtsanwalt der Sankt Wolfganger Golfer, Erich Hanslmaier, erwiderte, dass alle Punkte des Vertrags einzeln und individuelle ausgehandelt worden seien. Wenn sich das beweisen ließe, räumte die Richterin ein, sei die Sache womöglich anders zu beurteilen. Sie gab deshalb den Golfern drei Wochen Zeit, überzeugende Beweise dafür zu bringen, dass jede der von ihr monierten Klauseln von beiden Seiten individuell besprochen und verhandelt worden seien. Die Richterin ließ dabei jedoch auch durchblicken, sie glaube nicht, dass das den Golfern gelingen werde.

Anwalt Hanslmaier versuchte schließlich erfolglos, den Alleinerben von einem Gespräch für eine gütliche Einigung zu überzeugen. Deinböck lehnte das kategorisch ab: "Es gibt solche, die einen Golfplatz haben wollen, und solche, die keinen Golfplatz haben wollen - ich will keinen."

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