Gerichtsurteil:Maßregelung auf Autobahn wird teuer

Angeklagter zwingt Sattelzugfahrer zur Bremsung. Richterin verhängt wegen Nötigung 2500 Euro Geldstrafe und Fahrverbot

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Für den Beamten der Autobahnpolizei Mühldorf war es eine "alltägliche Situation", die oft auch als der "Krieg auf der Autobahn" bezeichnet wird. Ein Lastwagenfahrer zieht auf die linke Spur, um etwas langsamere Truckerkollegen zu überholen. Nachfolgende, schneller fahrende Autofahrer müssen abbremsen und fühlen sich "ausgebremst". Selbst der Polizist gab in der Verhandlung am Amtsgericht Erding zu, dass er in dem Fall, der dort verhandelt wurde, "erst Mal angefressen" gewesen wäre. Das gab der 43-jährige Angeklagte auch zu, aber auf keinen Fall habe er durch eine Bremsung nach dem Einscheren vor dem Sattelzug dessen Fahrer eine "Lehre" erteilen wollen. Amtsrichterin Michaela Wawerla sah dies jedoch anders und verurteilte den 43-Jährigen zu einer Geldstrafe wegen Nötigung von 100 Tagessätze zu je 25 Euro und verhängte ein dreimonatiges Fahrverbot.

Es war ein Vorfall, den der Polizeibeamte, der auf der A 94 täglich im Dienst im Einsatz ist, überhaupt nicht wunderte. Der Angeklagte war am 12. November 2020 mit seiner Verlobten in einem Kleintransporter in Richtung München unterwegs. Mit 170 bis 180 Stundenkilometer, wie er zugab. Auf Höhe Dorfen scherte dann auf der zweispurigen Autobahn ein Sattelzug vor ihm raus. Nach eigenen Aussagen musste er deshalb massiv bremsen. Als der Sattelzugfahrer nach dem Überholen von zwei anderen Lastwagen rechts wieder einscherte, habe er Gas gegeben und habe den Sattelzug überholt. Ein paar Wagenlängen vor dem Zug habe er dann auf die rechte Fahrbahn rüber gezogen.

Bis zu dem Zeitpunkt gab es sogar einen Zeugen, der drei Autos hinter dem Kleintransporter unterwegs war, der die Aussage des Angeklagten bestätigte. Auch eine Dashcam, eine Videokamera, die während der Fahrt frontal im Kleintransporter aufzeichnete, gab kein anderes Bild. Doch über das, was nach dem Einscheren vor dem Sattelzug passierte, gibt es keine objektiven Zeugen: Tatsache ist, dass der Lastwagen leicht auf den Kleintransporter auffuhr und beide etliche Meter später am Standstreifen anhielten und auf die Polizei warteten.

Der Fahrer des Sattelzugs hatte bei der Polizei angegeben, dass der Angeklagte stark gebremst habe und er einen Aufprall trotz Notbremsung nicht mehr verhindern haben können. Zur Verhandlung war der ausländische Fahrer aber unentschuldigt nicht erschienen.

Der Angeklagte sagte aus, dass er nur kurz leicht gebremst habe, als ihm seine Verlobt gesagt habe, dass es nach Benzin rieche. Bei der starken Bremsung wegen des ausscherenden Lastwagen sei die Ladung nach vorne gerutscht. Darunter ein Notstromaggregat, das wohl Sprit verloren habe. Er hab eigentlich deshalb auf den Standstreifen fahren wollen und anhalten - als der Anstoß von hinten gekommen sei.

Der einzige am Unfall völlig unbeteiligte Zeuge, der nachfolgende Autofahrer, gab letztlich beiden schuld am Unfall. Dem Angeklagten habe er schon am Fahrverhalten angesehen, dass er genervt gewesen sei vom Truckfahrer. Er habe die Lichthupe betätigt und sei hin und her auf der Spur gefahren, um "sich zu zeigen". Nach dem Einscheren habe er stark gebremst. Der Sattelzugfahrer hätte seiner Meinung nach wissen müssen, dass der Angeklagte ihm vielleicht "belehren" will. Aber beide hätten "ihr Machtspielchen" getrieben und sich der Trucker wohl beim Abstand verschätzt oder sei unaufmerksam gewesen. Und so sei es zu dem "kleinen Stößchen" gekommen.

Für Richterin Wawerla war der leichte Zusammenstoß nicht das Wichtigste, denn die Anklage lautete auf Nötigung. Für sie war nachvollziehbar, dass der Angeklagte sich geärgert habe über das Verhalten des Fahrers und er habe ihn mit der unnötigen Bremsung, egal wie stark, "maßregeln" wollen. Dass der Sattelzuglenker was falsch gemacht habe, sei in dem Zusammenhang nicht wichtig. Aber Maßregeln dürfe die Polizei, jedoch nicht eine Privatperson. Und deshalb erfülle das Verhalten des Angeklagten den Straftatbestand der Nötigung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: