Gericht:Tötung blieb zunächst unentdeckt

Am Landgericht Landshut beginnt der Prozess gegen den Erdinger Frauenarzt Michael B., der seine Frau umgebracht haben soll. Er schildert seine Ehe als harmonisch bis zuletzt

Von Florian Tempel, Landshut

Spektakulärer Auftakt des Prozesses gegen den Erdinger Frauenarzt Professor Michael B.: Der Hauptermittler der Kripo Erding hat vor Gericht ausgesagt, dass die Polizei zunächst davon ausgegangen sei, dass die 60-jährige Ehefrau des Angeklagten am 4. Dezember 2013 im Bad ihres Reihenhauses im Erdinger Stadtteil Pretzen durch einen unglücklichen Sturz ums Leben gekommen ist. Der Notarzt hatte in der Todesbescheinigung "häuslichen Unfall" angekreuzt. Um ein Haar wäre nicht erkannt worden, dass Brigitte B. erst grob verprügelt und dann durch Zuhalten von Mund und Nase erstickt worden ist.

Erst einen Tag nach dem Fund der Leiche kamen dem Kriminalbeamten Zweifel, ob es wirklich ein Unfall war. Als daraufhin eine Obduktion im rechtsmedizinischen Institut in München angeordnet wurde, stellte sich heraus, "dass wir ein Tötungsdelikt haben - da haben wir alle geguckt". In der Zwischenzeit hatte der Angeklagte das Badezimmer, in dem die Leiche seiner Frau Brigitte lag - also den nicht erkannten Tatort -, durchgeputzt und die Badematten in die Waschmaschine gesteckt.

Als man Michael B. am gleichen Nachmittag vernahm, habe dieser "ganz cool, ruhig und total relaxed" Fragen beantwortet. Dabei habe er zum einen "ausschweifende Angaben" gemacht, etwa detailliert erzählt, wann er was gegessen habe. Auf der anderer Seite habe er Einzelheiten berichtet, die im Widerspruch zu dem standen, was er am Abend zuvor gesagt hatte, als die Polizei noch von einem Unfalltod seiner Frau ausgegangen war. Zudem habe er "nicht ein einziges Mal gefragt", wie seine Frau letztendlich ums Leben gekommen sei. "Da hat man gespürt, dass da etwas nicht stimmt", so der Kripobeamte. "Mein Eindruck war, dass er etwas damit zu tun hat." Das Gericht bemängelte allerdings, dass Michael B. damals erst zu einem späten Zeitpunkt über sein Recht belehrt wurde, als Beschuldigter zu schweigen.

Gericht: Der Prozess geht los, wie lange er dauern wird, ist unklar: Der Angeklagte Michael B. im Gerichtssaal des Landgerichts in Landshut.

Der Prozess geht los, wie lange er dauern wird, ist unklar: Der Angeklagte Michael B. im Gerichtssaal des Landgerichts in Landshut.

(Foto: Armin Weigel/DPA)

Seit dieser Vernehmung bei der Polizei hatte Michael B. keine Angaben mehr gemacht. Am ersten Prozesstag änderte sich das grundlegend. Der Angeklagte berichtete vor Gericht nun ausführlich über seine erste Ehe, seinen beruflichen Werdegang, seine Beziehung zu seiner zweiten Frau Brigitte und den Tattag. Mit ruhiger Stimme und äußerlich ohne Anspannung schilderte er, wie er, nachdem seine erste Ehe gescheitert war, 2005 seine damalige Sekretärin am katholischen Marienhospital in Osnabrück kennen lernte. Sie beide hätten eine "Seelenverwandtschaft" festgestellt, die sich zu einer "tief greifenden Liebe" entwickelt habe und die bis zuletzt von "Wärme, Zuwendung und Zärtlichkeit geprägt" gewesen sei. Als die Beziehung zu seiner Sekretärin bekannt wurde, habe er nicht mehr länger Chefarzt des katholischen Krankenhauses bleiben können, da der Osnabrücker Bischof das nicht geduldet habe. 2008 wurde seine erste Ehe geschieden, wenige Monate später heiratete er seine zweite Frau. Michael B. wurde Chefarzt an einem katholischen Krankenhaus in Bremen, blieb dort aber nur zwei Jahre. Im April 2012 ließ er sich in Erding als Frauenarzt nieder. In Erding fühlten sich er und seine Frau wohl, sagte der Angeklagte. Sie beide hätte vor allem über den Rotary-Club neue Freund gefunden.

Seine Frau Brigitte hatte allerdings, wie vor Gericht nun bekannt wurde, offenbar ein massives Alkoholproblem. Laut einer Blutuntersuchung, deren Ergebnisse ein Labor Michael B. erst am Tag vor dem Tod seiner Frau zufaxte, hatte sie "verheerend schlechte Leberwerte", stellte die Vorsitzende Richterin Gisela Geppert fest. Der Angeklagte beteuerte, dass er bis einen Tag vor dem Tod seiner Frau nichts von einem Alkoholproblem gewusst habe. Er habe seine Frau niemals betrunken erlebt. Er habe erst eine Woche vor ihrem Tod bemerkt, dass sie offenbar in kurzer Zeit viele Flaschen Weißwein geleert haben muss.

Auf Nachfrage des Gerichts zu seinen finanziellen Verhältnissen sagte der Angeklagte, dass sein Vermögen in etwa so hoch sei wie seine Schulden. Seine verstorbene Ehefrau sei hingegen vermögend gewesen, da er ihr "im Laufe der Jahre" 900 000 Euro geschenkt habe.

Zum Tattag sagte Michael B., dass er kurz nach 12.30 Uhr sein Haus verlassen habe und mit dem Rad in die Erdinger Innenstadt gefahren sei. Dort habe er sich mit seiner Frau treffen wollen, die mit dem Auto in die Innenstadt fahren wollte. Er sollte ihr beim Einparken des großen Wagens helfen. Da seine Frau nicht am ausgemachten Treffpunkt erschien, sei er schließlich in seine Praxis gefahren. Nach einem arbeitsreichen Nachmittag sei er gegen 19 Uhr nach Hause zurückgekommen. Er habe sich über drei Dinge gewundert: Die Haustür war nicht doppelt abgesperrt, das Gartenlicht brannte nicht und die Terrassentür war nicht richtig verschlossen - "alles sehr unüblich". Dann sei er in den ersten Stock gegangen und habe die Leiche seiner Frau entdeckt.

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