Süddeutsche Zeitung

Gericht:Mordversuch mit Masskrug

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Das Landgericht Landshut verurteilt einen 28-jährigen Erdinger zu vier Jahren Haft. Er hatte auf dem Erdinger Volksfest einen 35 Jahre alten Münchner nach einem minimalen Streit von hinten angegriffen und ihm dreimal mit voller Wucht einen Masskrug auf den Kopf geschlagen

Von Florian Tempel, Erding

"Weniger war schlicht und ergreifend nicht drin", sagte der Vorsitzende Richter Markus Kring zum Abschluss seiner Urteilsbegründung. Auch unter Berücksichtigung aller mildernden Umstände seien vier Jahre Gefängnis für einen versuchten Mord immer noch "im untersten Drittel des Strafrahmens". Und dass es eine versuchte Mordtat war, als und wie der 28-jährige Angeklagte am 31. August vergangenen Jahres auf dem Erdinger Herbstfestes im Weißbräu-Zelt nach einer minimalen Auseinandersetzung einem 35-jährigen Münchner nachging, ihm von hinten in den Rücken trat und einen Masskrug dreimal mit voller Wucht gegen seinen Kopf und ins Gesicht schlug, daran sei nicht zu rütteln. "Da haben wir rechtlich keinen Spielraum", sagte Richter Kring.

Der Angeklagte nahm den Urteilsspruch gefasst auf. Seine Lebensgefährtin, mit der er eine gemeinsame kleine Tochter hat - er hat zudem noch einen Sohn aus einer früheren Beziehung -, war schon währen des Plädoyers der Staatsanwältin in Tränen ausgebrochen. Die Vertreterin der Anklage hatte mit sechseinhalb Jahren Haft eine deutlich härtere Bestrafung gefordert. So oder so wird der Angeklagte, der seit fast neun Monaten in Untersuchungshaft saß, noch lange nicht zu seiner Familie zurückkehren können.

Das Opfer war auch zum zweiten Verhandlungstag am Landgericht Landshut gekommen, hatte den Gerichtssaal aber schon vor den Plädoyers verlassen. Der 35-Jährige hatte durch die Masskrugschläge eine Nasenbeinfraktur erlitten, hatte wochenlang extreme Kopfschmerzen und üble Schwindelgefühle und hat noch immer mit einer posttraumatischen Belastungsstörung zu kämpfen. Die Auswirkungen der Tat waren für ihn so massiv, dass er am ersten Prozesstag in der vergangenen Woche eine Entschuldigung des Angeklagten nicht akzeptieren wollte. Nunmehr hatte er seine Haltung überdacht und geändert: "Mir ist erst in der letzten Woche präsent geworden, dass auch die Familien einbezogen sind." Auch die Lebensgefährtin und die Kinder des Angeklagten sind Leidtragende. Die Mutter des Angeklagten hilft ihm mit einer großen Summe Geld aus, damit das Opfer 20 000 Euro Schmerzensgeld erhält.

Wichtig sei für ihn zuletzt auch ein Gespräch mit seiner Großmutter gewesen, sagte der 35-jährige Münchner. Sie habe ihm klar gemacht, "dass jeder mal Fehler macht, der eine mehr, der andere weniger". Er habe sich deshalb dazu "entschlossen, Ihre Entschuldigung anzunehmen", sagte er zum Angeklagten.

Die Einigung auf die 20 000 Euro Schmerzensgeld und die abschließende Erklärung des Opfers waren von großer Bedeutung. Als offizieller Täter-Opfer-Ausgleich war es ein wesentlicher Grund für die relativ milde Strafe.

Der Vorsitzende Richter erklärte sehr genau, wie das Gericht den Fall sah: An der Tat an sich gab es keine Zweifel, auch wenn der Angeklagte sich selbst kaum erinnern konnte oder wollte. Die Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigten sehr präzise, wie sich der Angriff abgespielt hatte. Der Angeklagte war von hinten gekommen und hatte "dreimal mit Maximalkraft" mit einem Masskrug zugeschlagen. Dass so wuchtige Schläge tödlich seien können, sei ganz sicher auch dem Angeklagten bewusst gewesen, sagte Richter Kring. Dass er in der Situation nicht nachgedacht habe, spiele keine Rolle. "Trotz der Spontanität, trotz der Impulsivität" habe der Angeklagten gewusst, wie gefährlich das Zuschlagen war. Das Gericht glaube zwar nicht, dass er den Tod des anderen Mannes herbeiführen wollte - aber er habe es darauf ankommen lassen, er sei "in diesen Risikobereich gegangen" und habe somit mit bedingtem Vorsatz gehandelt.

Dass man das Ganze als einen versuchten Mord werten musste, lag an der heimtückischen Ausführung. Nach einem ganz kurzem Wortgefecht, war für den 35-jährigen Münchner die Sache beendet, er hatte sich abgewandt und wollte das Festzelt verlassen. Das Opfer war völlig "arg- und wehrlos", als der Angeklagte ihn in den Rücken trat und dann mit dem Masskrug zuschlug. Unter diesen Umständen sei ein Schuldspruch wegen versuchten Mordes unumgänglich, so Richter Kring.

Die Höhe der Strafe erklärte der Vorsitzende Richter so: Bei Mord gebe es rechtlich erst mal keinen Spielraum. Wenn das Opfer durch die Masskrugschläge gestorben wäre, hätte man den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilen müssen. Da es jedoch kein vollendeter Mord war und wegen des erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleichs konnte man "den Strafrahmen zweimal verschieben", so dass eine Strafe zwischen sechs Monaten und elf Jahren drei Monaten zu wählen war.

Die Verteidiger Hubertus Werner und Andreas Martin forderten, ihren Mandanten nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Kurz gefasst argumentierte sie, dass der Angeklagte völlig spontan und impulsiv gehandelt habe und ihm in jenem Augenblick gar nicht bewusst gewesen sei, was er tat. Rechtsanwalt Martin plädierte auf zwei Jahre auf Bewährung, Anwalt Werner machte keinen konkreten Vorschlag.

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Quelle:
SZ vom 27.05.2020
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