Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Erding:Geldwäsche für "Freund" endet mit Freiheitsstrafe

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Weil er sein Konto für Geldbeträge aus kriminellen Geschäften zur Verfügung gestellt hat, steht ein 31-Jähriger vor Gericht. Amtsrichter sieht zumindest ein "leichtfertiges" Handeln beim Angeklagten.

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts. Oft ist dies in Fällen, in denen die Angeklagten nur die "kleinen Fische" sind und im Hintergrund diejenigen sitzen, die tatsächlich die großen Geldsummen einsacken, die Position der Beschuldigten. Auch im Falle eines 31-Jährigen, der sich wegen 35-fachen Betrugs und Geldwäsche in 16 Fällen am Amtsgericht Erding verantworten musste. Verurteilt wurde er letztlich von Amtsrichter Björn Schindler nur wegen der Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten - ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Er hatte sein Konto für einen "Freund" zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden 24 045 Euro auf das Konto überwiesen, teilweise stammte das Geld aus Love-Scamming.

Die Online-Tickets der Bahn wurden mit geklauten Kreditkartendaten erworben

Auch beim mehrfachen Vorwurf des Betrugs wurde schnell deutlich: der Angeklagte sitzt in der Kette der Machenschaften am unteren Ende. Er soll in 35 Fällen Online-Tickets der Bahn genutzt und weiter gegeben haben, die mit geklauten Kreditkartendaten erworben worden waren. Er habe nur von Freunden erfahren, an wen er sich wenden solle, wenn er ein Bahn-Ticket brauche. Dass er es für 25 Euro, fünf Euro unter dem tatsächlichen Kaufpreis, erhalten habe, sei ihm nicht komisch vorgekommen, sagte der 31-Jährige auf Nachfrage des Amtsrichters. Er habe gedacht, dass der Verkäufer vielleicht eine Ermäßigung wegen der Zahlung mit Kreditkarte bekomme. Und er wisse nicht, wie zwei andere Zeugen zu Bayern-Tickets gekommen sind, die über seine Mobilfunknummer zugesendet wurden.

Das Problem war, dem Angeklagten zweifelsfrei nachzuweisen, dass er von dem betrügerischen Erwerb der Bahnkarten gewusst hatte. Die Ermittlerin meinte, in 16 Fällen müsse er es gewusst oder zumindest geahnt haben. Grund genug für ihn, um beim Verkäufer nachzufragen. Denn die Bahn habe ihm zuvor einen Anhörungsbogen zugesendet, worin laut der Zeugin explizit der Vorwurf des Betrugs gestanden habe. Ob dies stimmt, konnte nicht verifiziert werden, da der Bogen nicht vorlag.

Der Gesamtschaden liegt bei rund 500 000 Euro

Auch bei der zweiten Anklageschrift, die die Geldwäsche betraf, blieb der 31-Jährige seiner Linie treu: ein "guter Freund" habe ihn gebeten, dass er sein Konto für Überweisungen zur Verfügung stellt. Dieser habe nämlich kein eigenes Konto eröffnen können, weil er keine Arbeit nachweisen könne, wie er auf Nachfrage von Richter Schindler sagte. Ihm sei gesagt worden, dass eine "Frau", die der Freund heiraten wolle, ihm für die Hochzeit Geld überweisen werde. Insgesamt knapp 25 000 Euro. Inwieweit dann ein Lastwagen, der mit dem Geld dann gekauft werden sollte, eine Rolle spielt, blieb offen in der Aussage des Angeklagten. Den Namen der Frau kannte der 31-Jährige nicht, seinen Freund nannte er "Happy". Wie alt er denn sei, konnte der Angeklagte auch nur ungefähr angeben: über 30. Eines wusste er aber, dass der "gute Freund" jetzt in Italien sei.

Der Angeklagte beteuerte, dass er seinem Freund nur helfen wollte

Dass das Geld aus illegalen Quellen stammt, habe er nicht vermutet. "Happy hat nichts bisher getan, was nicht gut war", sagte der 31-Jährige. Man habe ihn "eindringlich" gebeten und er habe gesagt: "Ich helfe Dir". Auf Nachfrage des Amtsrichters, ob ihn denn auch nicht gewundert habe, dass die überwiesenen Geldbeträge von verschiedenen Namen und sogar einer Firma kommen, meinte der Angeklagte: Nein, sein Freund habe ihm gesagt, dass eine Gruppe um die Frau überweist.

In einem Rechtsgespräch zwischen Amtsrichter, der Staatsanwältin und dem Verteidiger einigte man sich letztlich darauf, das Verfahren wegen der Tickets einzustellen. Dafür gesteht der Angeklagte die Vorwürfe der Geldwäsche. Zumindest der "leichtfertigen". Dem Angeklagten müsse, so Schindler, zumindest unterstellt werden, dass sich ihm der Verdacht aufdrängen hätte müssen, dass das Geld aus illegalen Quellen, wie eben Love-Scamming, stammen könnte.

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