Geldstrafe:Prostitution im Gewerbegebiet

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro ist ein selbständiger Kaufmann aus der Erotikbranche verurteilt worden, weil er Beihilfe zur Ausübung der in Erding verbotenen Prostitution geleistet hat. Der 52-Jährige hatte gestanden, an der Anbahnung eines Kontaktes einer Prostituierten mit einem Freier beteiligt gewesen zu sein. Die beiden hatten sich dann in einem Hotel in einem Erdinger Gewerbemischgebiet getroffen. Der Mann hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, weil er die Höhe der Strafe ungerechtfertigt fand. Seine Rechtsanwältin hatte argumentiert, Prostitution in einem Gewerbemischgebiet sei weniger gravierend zu bewerten, als wenn sie in einem reinen Wohngebiet stattfinden würde. Gegen die Prostituierte wird in einem eigenen Verfahren verhandelt. Nach Angaben des Gerichts soll sie bereits eineinhalb Jahre in Erding dieser Tätigkeit nachgegangen sein. In Städten mit einer Bevölkerung von mehr als 30 000 Menschen kann die Stadt zwar grundsätzlich die Prostitution erlauben, in Erding hat der Stadtrat jedoch entschieden, dies nicht zuzulassen.

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