Süddeutsche Zeitung

Gefängnis:Aus der Haft in die Haft

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Von Clara Lipkowski, Ebersberg

Das Vorstrafenregister des 37-jährigen Angeklagten ist lang. Zehn Mal war er bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten, bevor er nun vor dem Amtsgericht erschien. Der Vorwurf diesmal: Er soll mit mindestens einem Mittäter in die Grund- und Mittelschule in Poing eingebrochen sein, dort gewütet und Geld gestohlen und dann in einer Containeranlage auf dem Schulgelände randaliert haben. Zwar war die Beute der Aktion an einem Juniwochenende 2017 eher klein, 890 Euro fehlten später in diversen Klassenkassen, außerdem DVDs und Parfum. Der gesamte Sachschaden allerdings lag mit 12 000 Euro deutlich höher. Da sich die Täter auch mit Hebelwerkzeugen Zutritt zu Räumen verschafft und Gegenstände von öffentlichem Nutzen gestohlen hatten, beschäftigte sich Richterin Vera Hörauf mit einem Fall von besonders schwerem Diebstahl.

An die Tat erinnern könne er sich nicht, sagte der gebürtige Bad Aiblinger vor Gericht, "das war eine turbulente Zeit". Er habe unter Drogen gestanden, damals viel genommen, Speed, Kokain, Schmerzmittel. Der 37-Jährige war an diesem Tag direkt aus der Haft gekommen. Dort sitzt der Hilfsarbeiter Tagessätze aus einer früheren Verurteilung ab, die er nicht zahlen konnte. Und dorthin ging er auch nach dem Urteil in Ebersberg wieder zurück. Ein Jahr und drei Monate Gefängnis lautete seine Strafe, die erbeuteten 890 Euro muss er zurückzahlen.

Letztlich zum Verhängnis wurde für den Mann, dass man seine DNA auf einer zerstörten Jalousie in der Schule fand. Wie er sich erkläre, dass sie an den Tatort komme, fragte Richterin Hörauf. Das könne er nicht, sagt er, er könne sich auch nicht vorstellen, dort gewesen zu sein. Dagegen sprach jedoch laut einem Polizisten, der als Zeuge geladen war, dass sein Handy zur Tatzeit in einer Funkzelle nahe der Schule geortet wurde.

Was die Richterin während der etwa einstündigen Verhandlung sichtlich ratlos machte, war die Lethargie des Angeklagten. Er habe sich schon in der Haft um eine Therapie bemühen können, aber nichts unternommen, meinte die Richterin. Eine gute Sozialprognose könne sie ihm nicht bescheinigen. Die Gefängnis- und Geldstrafe sei ihm hoffentlich ein "Denkzettel".

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Quelle:
SZ vom 02.10.2018
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