Führerscheine eingezogen:Berauschtes Wochenende

Polizei erwischt mehrere Fahrer mit Alkohol oder Drogen am Steuer

Eine reiche Beute an Führerscheinen hat am Wochenende die Polizei gemacht. Unter anderem hatte in den frühen Morgenstunden des Samstages eine Streifenbesatzung einen 25-Jährigen aus dem Landkreis Ebersberg im Stadtgebiet Erding kontrolliert. Wie die Polizei mitteilt, stellte sich bei der Kontrolle heraus, dass der jungen Mann eine deutliche Fahne hatte. Eine Alkoholtest ergab einen Wert von weit mehr als 1,1 Promille. Der 25-Jährige musste sich einer Blutentnahme im Krankenhaus unterziehen und seinen Heimweg zu Fuß fortsetzen. Er müsse sich jetzt wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten und werde, neben einer hohen Geldstrafe, seinen Führerschein für die nächsten Monate abgeben müssen.

Ebenfalls in den frühen Morgenstunden am gleichen Tag wurde ein aus Taufkirchen stammender Verkehrsteilnehmer durch einen Streifenbesatzung kontrolliert. Bei diesem konnten drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Nach Befragung räumte der Verkehrsteilnehmer auch den Konsum von Marihuana ein. Ein Drogentest bestätigte dies. Auch dieser Verkehrsteilnehmer musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Die Weiterfahrt des Mannes wurde unterbunden. Seinen Führerschein werde er wohl für mehrere Monate abgeben müssen, zudem erhalte er eine Geldstrafe, so die Polizei.

In den Morgenstunden des Sonntags ging bei der Polizeiinspektion Erding zudem die Mitteilung einer aufmerksamen Verkehrsteilnehmerin ein. Sie schilderte, wie jemand in der Gemeinde Eichenkofen von der Fahrbahn abgekommen sei und dabei einen Metallzaun erheblich beschädigt habe. Danach sei er einfach ohne sich um den Schaden von rund 4000 Euro zu kümmern, weiter gefahren. An der Erdinger Adresse des Fahrzeugbesitzer habe eine Streifenbesatzung dann den Lenker des unfallflüchtigen Fahrzeuges angetroffen. Im Gespräch hätten dann die Beamten deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Test habe einen Wert von fast zwei Promille ergeben. Der Fahrer musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Die Staatsanwaltschaft werde nun über das Strafmaß entscheiden.

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