Frist endet am 25. Februar:Laien reden mit

Lesezeit: 2 min

Die Amtszeit der Jugendschöffen endet Ende des Jahres. Jetzt können sich Interessierte für die nächste Periode bewerben

Von Kim Mildner, Erding

Schöffen haben keine juristische Ausbildung, sie bekommen aber wie ein Richter oder ein Rechtsanwalt hin und wieder tiefe Einblicke in Dinge, die anderen verborgen bleiben. Auch der Jugendschöffe Manfred Slawny kann sich an so einen Fall erinnern, es ging um Vergewaltigung. "Es waren Minderjährige involviert, deswegen fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt", sagt er. Für Slawny und die anderen Jugendschöffen am Amtsgericht Erding endet die Amtsperiode Ende des Jahres. Jetzt läuft die Bewerbungsphase für die nächste Sitzungsperiode. Sie dauert von 2019 bis 2023. Manfred Slawny ist einer zweiten Amtszeit nicht abgeneigt, wie er sagt.

20 Männer und Frauen aus dem Landkreis sind als Jugendschöffen tätig. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Erding schlägt zunächst 40 Personen vor, der Jugendschöffen-Wahlausschuss am Amtsgericht Erding wählt aus dieser Liste dann 20 Jugendschöffen aus: zehn Männer und zehn Frauen. Acht sind am Amtsgericht Erding tätig, vier in der Jugendkammer beim Landgericht in Landshut. Zudem gibt es acht Hilfsschöffen, die die Hauptschöffen bei Krankheit vertreten. Im Jugendschöffen-Wahlausschuss sitzt der Vorsitzende Jugendrichter am Amtsgericht, Landrat Martin Bayerstorfer und sieben Bürgermeister aus dem Landkreis, wie Stefan Priller, der Pressesprecher am Amtsgericht, erläutert.

"Schöffen sind Laien, die Situationen vor Gericht mit ihrem gesunden Menschenverstand beurteilen", erklärt Barbara Huber. Sie ist Geschäftsleiterin des Vereins Brücke Erding für Jugendhilfe und Jugendberatung. Im Dezember endet ihre zweite Amtszeit, seit 2009 ist sie schon Schöffin am Amtsgericht. Für Huber ist der erzieherische Aspekt des Jugendgerichtes besonders wichtig, wie sie sagt. Das Amt als Jugendschöffe setze Erfahrungen in der Jugenderziehung und pädagogische Fähigkeiten voraus.

Schöffen sind Laien und dürfen trotzdem mitreden. "Nach der Verhandlung ziehen sich Richter und Schöffen zurück und fällen gemeinsam ein Urteil", sagt Slawny. Er ist seit 2014 Jugendschöffe am Amtsgericht Erding. "Damals wurde ich von der Gemeinde Taufkirchen für das Amt angefragt", sagt der 55-Jährige.

Jede Gemeinde kann gezielt Bürger für das Amt eines Jugendschöffen anfragen. Die Gemeinden erstellen Vorschlagslisten und schicken sie an das Jugendamt. Interessierte Bürger können sich aber auch ohne Anfrage der Gemeinde von sich aus bewerben. Ein Bewerbungsformular liegt in den Gemeinden aus oder steht auf der Internetseite des Jugendamtes Erding zum ausdrucken bereit. Pro Jugendrichter wohnen zwei Jugendschöffen einer Verhandlung bei. Es ist also theoretisch auch möglich, dass die Schöffen den Richter bei der Urteilsfindung, überstimmen. An einen solchen Fall könne er sich aber nicht erinnern, sagt Michael Lefkaditis, Jugendrichter am Amtsgericht in Erding. Das Verhältnis zwischen Richter und Schöffen sei vertrauensvoll. Ihm sei die Sicht der Jugendschöffen sehr wichtig. "Der Richter legt Wert auf die Meinung von uns als Schöffen", bestätigt auch Gerhard Schatz. Der ehemalige Berufsschullehrer ist seit 2014 Jugendschöffe. Seine Erfahrungen als Lehrer kommen ihm im Umgang mit den Jugendlichen zu Gute. Männer und Frauen aus allen Kreisen der Bevölkerung haben die Möglichkeit, dieses Ehrenamt auszuüben. Bewerben kann sich jeder deutsche Staatsbürger im Alter von 25 bis 69 Jahren, der im Landkreis Erding wohnt. Er kann seine Bewerbung bei seiner Gemeinde abgeben. Die Bewerbungsfrist endet am 25. Februar.

© SZ vom 31.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: