Friedhofssatzung:Lückenlose Dokumentation

Neufahrn verbannt Grabsteine, die aus Kinderarbeit stammen

Auf den Gemeindefriedhöfen sollen definitiv keine Grabsteine "aus ausbeuterischer Kinderarbeit" aufgestellt werden. Ein entsprechendes Verbot hat der Gemeinderat jetzt offiziell in die Friedhofssatzung mit aufgenommen. Hintergrund ist eine Änderung des Bestattungsgesetzes, die der bayerische Landtag schon vor drei Jahren beschlossen hat und die einen entsprechenden Passus in den Gemeindesatzungen empfiehlt. Eben das wird nun in Neufahrn umgesetzt.

Die Verwaltung hatte im Vorfeld bereits Kontakt zu Steinmetzen aufgenommen, die auf den Friedhöfen der Gemeinde arbeiten. In Freising und München zum Beispiel würden die Friedhofsverwaltungen ebenfalls bereits Nachweise über die Herkunft von Natursteinen verlangen, hieß es da. Auch in Neufahrn dürfen Grabsteine und -einfassungen aus Naturstein jetzt nur noch aufgestellt werden, "wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit" hergestellt werden. Das betrifft "sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt".

Konkret heißt das, dass eine lückenlose Dokumentation oder eine schriftliche Erklärung von Kontrollorganisationen vorgelegt werden muss. Die hier tätigen Steinmetze hätten versichert, dass sie solche Bestätigungen ausstellen können, sagte Michaela Wiencke-Biemesmeier von der Gemeindeverwaltung.

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