Freistaat zahlt Zuschüsse:Kreis spart bei Asylsozialberatung

Neue Richtlinie sieht vor, dass die Wohlfahrtsverbände diese Aufgabe übernehmen

Von Peter Becker, Freising

Der Landkreis Freising gewährt den freien Wohlfahrtsverbänden in der Asylsozialberatung 2018 einen pauschalen Sachkostenzuschuss in Höhe von 10 200 Euro je Vollzeitstelle. Maximal sollen 9,5 Vollzeitstellen gefördert werden. Dies hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag beschlossen. Insgesamt entspricht das einer Gesamtsumme von 97 375 Euro. Dem steht ein Zuschuss seitens der Regierung von 79 202 Euro gegenüber. Der bisherige Sachkostenzuschuss, den der Landkreis den Wohlfahrtsverbänden gezahlt hat, entfällt fortan. Dieser lag bei 56 000 Euro. Der Landkreis spart sich im Vergleich zum Vorjahr Ausgaben in Höhe von etwa 35 000 Euro.

Hintergrund des Beschlusses ist die neue Beratungs- und Integrationsrichtline (BIR). Bislang hat das Landratsamt die Asylbewerbersozialberatung mit eigenem Personal und durch Mitarbeiter der Caritas und der Diakonie geleistet. Zusätzlich gab es eine Migrationsberatung, für die mit je einer halben Stelle die Caritas und die Diakonie zuständig waren. Ergänzend wirkte eine Vollzeitkraft des Vereins In Via mit.

Die neue Richtlinie unterscheidet nicht mehr zwischen Migranten und Flüchtlingen. Für beide ist fortan eine Beratungsstelle zuständig. Diese besetzen Caritas (3,5 Stellen), Diakonie (5) und In Via (0,97).

Ziel ist es, dass alle zugewanderten, dauerhaft bleibeberechtigen Menschen in den ersten drei Jahren nach ihrer Einreise beraten werden. Das gilt sowohl für "den bulgarischen Bauarbeiter auf der Baustelle", wie es Landrat Josef Hauner (CSU) formulierte, als auch für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive. Derzeit leben in den Unterkünften im Landkreis Freising 1938 Personen, wovon 738 bleibeberechtigt sind.

Seit Januar werden die Menschen in den dezentralen Unterkünften weiter durch die Hausmeister und Asylberater des Landratsamts betreut. Letztere besetzen derzeit 5,6 Stellen. Die Beratung leisten fortan die Wohlfahrtsverbände. Ausgenommen sind diejenigen Asylbewerber, die noch in der Containeranlage an der Wippenhauser Straße wohnen, hier übernimmt das Landratsamt weiterhin beide Aufgaben.

In dessen Stellenplan war bislang ein Puffer von 20 freien Stellen berücksichtigt. Dieser stammt aus der Zeit, als noch nicht abzusehen war, wie viele Asylbewerber dem Landkreis künftig zugewiesen würden. Dieser Puffer wird wohl bei den anstehenden Haushaltsberatungen gestrichen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: