Vor Gericht:Eine "blöde Idee" im Rausch

Vor Gericht: In der Zufahrt zu einem Kreisverkehr stand auf einmal eine unbeleuchtete Baustellenabsperrung.

In der Zufahrt zu einem Kreisverkehr stand auf einmal eine unbeleuchtete Baustellenabsperrung.

(Foto: Stephan Rumpf, Symbolbild)

Drei Freunde stehen vor Gericht, weil sie eine unbeleuchtete Baustellenabsperrung in einen Kreisverkehr versetzt haben. Passiert ist nichts - aber man dürfe nicht so einen "Schabernack" treiben, sagte der Richter.

Von Alexander Kappen, Freising/Hallbergmoos

Sie waren zusammen am Volksfest, tranken die eine oder andere Mass Bier - und hatten dann eine ziemlich blöde Idee, wie die drei jungen Männer aus Hallbergmoos am Dienstag in einer Verhandlung am Freisinger Amtsgericht zugaben. Die drei Freunde, ein 18- und zwei 20-Jährige, saßen auf der Anklagebank, weil sie nach jenem Volksfestbesuch Ende April um kurz nach Mitternacht auf dem Heimweg eine Baustellenabsperrung in die Zufahrt eines Straßenkreisverkehrs gestellt und damit fast einen Unfall verursacht hatten.

Jugendrichter Boris Schätz verurteilte die drei wegen des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der 18-Jährige, er ist noch Schüler, muss 50 Sozialstunden leisten. Die beiden anderen, die arbeiten beziehungsweise machen eine Ausbildung und verdienen schon Geld, müssen jeweils 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

In der Anklageschrift wurde den drei jungen Männern zunächst auch vorgeworfen, ein paar Straßenschilder abgerissen beziehungsweise beschädigt zu haben. Die Angeklagten, die in Bezug auf die Straßenverkehrsgefährdung geständig waren, bestritten das jedoch. Da auch der Zeuge, der die drei in der Tatnacht beobachtet und die Polizei gerufen hatte, das Herunterreißen der Schilder nicht beobachtet hatte, stellte der Richter das Verfahren wegen Sachbeschädigung im Einvernehmen mit der Staatsanwältin ein.

Der Zeuge war durch ein lautes Krachen aufgewacht

Die Sache mit der Absperrung räumten alle drei Angeklagten ein. Genannter Zeuge hatte zudem genau gesehen, wie sie das zaunähnliche Teil zum Kreis gezerrt und dort aufgestellt hatten. Das bestätigte er auch in der Verhandlung noch einmal. Aufgeschreckt worden war er in der Tatnacht durch ein lautes Krachen, das offenbar durch das Umfallen eines Dixi-Klos verursacht worden war. "Das Klo habe ich umgeworfen", gab einer der beiden 20-Jährigen zu. Der Zeuge, der mit seinem Handy auch Bilder vom Tatgeschehen gemacht hatte, berichtete von einem Beinahe-Unfall. Ein Auto habe wegen der, übrigens unbeleuchteten, Absperrung anhalten und dann entgegen der Fahrtrichtung rückwärts fahren müssen. Dahinter sei ein weiteres, sehr schnelles Fahrzeug gekommen, das gerade noch habe ausweichen können.

Am Tatabend hätten er und seine beiden Freund "zu tief ins Glas geschaut, wir waren ziemlich betrunken", sagte der 18-Jährige. Die Rede war von drei bis fünf Mass. Die Absperrung in die Einfahrt des Kreisels zu tragen, sei "idiotisch" gewesen. "Ich habe mir nichts dabei gedacht und wollte niemanden stören oder verletzen." Einer der beiden anderen sprach von einer "blöden Idee im Rausch, die mir nüchtern nie einfallen würde". Der Richter entgegnete: "An einem Wiesn-Wochenende gehen ungefähr 800 000 Menschen besoffen durch München - wenn jedem von denen so ein Blödsinn einfallen würde, könnte man München dicht machen."

Der Richter sagte einige deutliche Worte

Die drei noch nicht vorbestraften Angeklagten, die ohne Verteidiger vor Gericht erschienen waren, zeigten sich reuig. "Es tut mir leid", sagte der 18-Jährige, "ich möchte mich entschuldigen, auch bei der Neufahrner Polizei, der wir die ganze Arbeit gemacht haben". Der Zweite versprach: "Das wird nicht wieder vorkommen, ich habe daraus gelernt."Auch der Dritte beteuerte: "So etwas mache ich nur einmal."

Die Staatsanwältin bezeichnete den Vorfall als "jugendtypische Tat, eine Dummheit im alkoholisierten Zustand". Sie hielt den Angeklagten zugute, dass sie geständig sowie nicht vorbestraft waren. Zu ihren Lasten wertete die Staatsanwältin "das erhebliche Gefahrenpotenzial" der Aktion.

"Sie sind jung, es ist Volksfest, Sie können das Leben genießen - aber nicht mit so einem Scheiß", richtete der Richter deutliche Worte an die drei Angeklagten. Er machte klar, was bei einem Unfall alles hätte passieren können. "Das ist ein freies Land, aber man darf nicht so einen Schabernack treiben und Leuten irgendwelche Fallen stellen."

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