Süddeutsche Zeitung

Freising/Moosburg:Westumfahrung wird Staatsstraße

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Kreisausschuss stimmt geplanter Aufstufung fast einmütig zu

Die Aufstufung der Moosburger Westumfahrung zur Staatsstraße ist beschlossene Sache. Der Kreisausschuss des Freisinger Kreistags hat einer Unterhalts- und Umstufungsvereinbarung des Landkreises mit der Stadt Moosburg zugestimmt. Die einzige Gegenstimme kam von Toni Neumaier (SPD), der fürchtet, die Stadt Moosburg könnte irgendwann einmal für die Entsorgung von Altlasten finanziell zuständig sein.

Die Westumfahrung ist derzeit gleichbedeutend mit der Kreisstraße FS 15-neu. Aufgestuft werden soll sie im südlichen Teilbereich zur Staatsstraße 2054, im nördlichen zur Staatsstraße 2085. Im Gegenzug werden die alten Staatsstraßen, die durch das Stadtgebiet von Moosburg führen, zu Gemeindeverbindungsstraßen abgestuft. Von einem noch nicht genau bestimmten Zeitpunkt des kommenden Jahres an, entweder April oder Mai 2020, ist das Staatliche Bauamt Freising für die Umfahrung zuständig. Die alten Staatsstraßen 2085 und 2054, die mitten durch das Moosburger Stadtzentrum führen, gehen dann als Ortsstraßen in den Besitzstand der Stadt über. Die Stadt Moosburg hat von da an die Verfügungsgewalt über die Straßen und könnte beispielsweise im Zuge einer Verkehrsberuhigung eine Tonnagebeschränkung für Lastwagen verhängen.

Da schlagen dann zwei Herzen in Neumaiers Brust. Zum einen ist er für die Aufstufung der Westtangente, weil diese den Innenstadtverkehr reduzieren könnte. Zum anderen fürchtet er, dass unter der Asphaltdecke der Staatsstraßen Altlasten, wie etwa Teer, verborgen sein könnten. Diese müsste die Stadt womöglich teuer entsorgen. Josef Dollinger (Freie Wähler) wendete dagegen ein, dass der Sachverhalt geklärt sei. Die Stadt Moosburg müsse da Sicherheit schaffen, sagte Fraktionskollege Rainer Schneider.

Anlass für die Umstufungen ist, dass die durch Moosburg führenden Staatsstraßen ihre überörtliche Bedeutung durch den Bau der Westumfahrung eingebüßt haben. Der Verkehr fließt jetzt hauptsächlich über die Umgehungsstraße. Die Unterhaltsvereinbarung regelt Zuständigkeiten für die Lärmschutzanlagen, die Rad- und Wirtschaftswege sowie die Grünflächen. Diese werden zwischen Landkreis und Stadt aufgeteilt. Vor der Übergabe der Straßen wird es noch eine gemeinsame Begehung durch die derzeitigen und späteren Träger der Straßenbaulasten geben. Diese soll noch vor dem Winter stattfinden. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. Immerhin wäre das noch ein Gelegenheit, etwaige Unstimmigkeiten bei der Entsorgung von Altlasten auszuräumen.

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Quelle:
SZ vom 04.12.2019 / beb
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