Mit Beginn der Wintersaison 2015/2016 hat das neue Freisinger Eisstadion erstmals den Vollbetrieb aufgenommen. Für die Stadt Freising hat sich damit die Notwendigkeit ergeben, eine Satzung für die Nutzung der Halle zu erlassen. "Manche Sachen müssen einfach geregelt werden", sagte Karlheinz Wimmer von der Stadtverwaltung am Mittwoch im Kulturausschuss des Freisinger Stadtrats: "Die Mitarbeiter tun sich dann leichter, wenn sie mal eingreifen müssen."
Zu den festgelegten Einschränkungen gehört, dass Kinder unter sechs Jahren zwar nicht in Begleitung eines Erwachsenen sein müssen, weil das beispielsweise Stadionbesuche mit älteren Geschwistern ausgeschlossen hätte. Die Begleitpersonen müssen aber älter als 14 Jahre sein. Komplett verwehrt werden soll der Zutritt zur Eishalle "Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen". Nicht ganz klar wurde im Kulturausschuss, was mit Besuchern ist, die sich am Kiosk im Stadion beispielsweise ein Bier kaufen. Denn Alkohol ausschenken dürfen dessen Betreiber, wie Wimmer einräumte. Weitere Bestimmungen aus der Satzung, über die der Stadtrat noch endgültig entscheiden muss: Die Eisbahn darf nicht ohne Schlittschuhe betreten werden, man darf keine Schlittschuhe tragen, die die Sicherheit der anderen Besuchern gefährden könnten. Auch mit seiner Lauftechnik darf man niemanden gefährden, während des öffentlichen Laufes darf kein Eishockey gespielt werden, es dürfen keine gefährlichen Gegenstände mit auf die Eisfläche genommen werden und auch Essen und Trinken ist auf dem Eis verboten. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden, man darf nicht gegen die Laufrichtung fahren - und das Herumstehen in größeren Gruppen ist ebenfalls untersagt.