Süddeutsche Zeitung

Freising:Faustschlag nach Kurzschluss

28-jährige Kurierfahrer räumt vor Gericht Attacke auf Ex-Chef ein

Von Alexander Kappen, Freising

So, wie es der Angeklagte erzählte, war das Verhältnis zu seinem früheren Arbeitgeber nicht gerade unkompliziert. Dieser soll ihn wiederholt sexuell belästigt haben, weshalb der heute 28-jährige Kurierfahrer zwischenzeitlich mal kündigte, ehe er wegen Geldnot wieder beim selben Unternehmer anheuerte. Die Belästigungen und Provokationen hörten aber nicht auf, so schilderte es der Angeklagte am Donnerstag in einer Sitzung des Freisinger Amtsgerichts. Und im vergangenen Dezember eskalierte das Ganze dann. Die beiden saßen nach der Arbeit zusammen, tranken Bier, und als der angetrunkene Chef dann "über meine Ex-Freundin hergezogen ist" und trotz mehrmaliger Aufforderung des Angeklagten nicht damit aufhörte, schlug dieser zu.

Richterin Tanja Weihönig verurteilte den Neufahrner deshalb wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Zudem war sie überzeugt, dass der 28-Jährige einen Polizeibeamten beleidigt hat, als dieser ihn in seiner Wohnung nach der Tat mit einer Kollegin aufsuchte. Dabei stellten die Polizisten auch einen Schlagring sicher. Deshalb verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe zu einer Geldstrafe von 3000 Euro, die sich aus 120 Tagessätzen zu je 25 Euro zusammensetzt.

Der Neufahrner räumte unumwunden ein, dass er seinen Ex-Chef - am Tag vor der Gerichtsverhandlung erhielt er von diesem die fristlose Kündigung - geschlagen hat. Allerdings nicht mit einer Bierflasche, wie es in der Anklageschrift hieß, sondern mit der bloßen Faust. Die Flasche sei zu Boden gefallen und zerbrochen, als er beim Schlag am Tisch angestoßen sei. Die Platzwunde am Kinn, die der Geschädigte davontrug, rühre daher, "dass ich so knochige Finger habe", erklärte der Angeklagte. Zu den Umständen der Tat sagte er, dass er nach Dienstschluss mit seinem Ex-Chef in dessen Wohnung ein paar Bier getrunken habe. "Und wenn der seinen Pegel erreicht hat, dann wird er ein komplett anderer Mensch". Er habe ihn "beleidigt und erniedrigt, das habe ich über mich ergehen lassen - aber dann ist er über meine Ex-Freundin hergezogen", so der 28-Jährige. Dreimal habe er ihn aufgefordert, das zu unterlassen. Ohne Erfolg. "Dann bin ich aufgestanden und habe ihm zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen." Das sei "ein Kurzschluss" gewesen, so der Angeklagte. Danach sei er aber wieder "ganz sachlich und ruhig gewesen", bis der Lebensgefährte des Ex-Chefs aufgetaucht sei. Dieser rief schließlich die Polizei, während der Geschädigte selbst offenbar kein sonderliches Interesse an einer Strafverfolgung hatte.

Das bestätigten auch die Zeugenaussagen der beiden Polizisten, die am Tatort eintrafen, als der Angeklagte die Wohnung schon wieder verlassen hatte. "Der Geschädigte wollte von uns eigentlich gar nichts, der hat nicht viel geredet", sagte ein Beamter. Seine Kollegin bestätigte das mangelnde Interesse des Ex-Chefs an einer Strafverfolgung - das auch dadurch belegt wurde, dass er nicht zur Gerichtsverhandlung erschien.

Als die beiden Polizisten am Tattag in der Wohnung des Angeklagten auftauchten und mit ihm redeten, lagen dort ein Messer und ein Schlagring am Tisch. Als er das Messer zur "Eigensicherung" weglegen wollte, so der Polizist, sei es zum Streit mit dem Angeklagten gekommen. Dabei habe dieser ihn massiv beleidigt. Die Polizistin bestätigte das, der Angeklagte bestritt es. Das Messer bekam er später wieder, den verbotenen Schlagring nicht.

Die Richterin sah die Beleidigung als erwiesen an, konnte aber "nicht sicher feststellen, dass der Schlag ins Gesicht mit einer Bierflasche ausgeführt wurde". Dem weitgehenden Geständnis des Angeklagten komme hohe Bedeutung zu, weil durch das Fehlen des Geschädigten in der Verhandlung "vielleicht auch die Faustschläge ins Gesicht nicht hätten nachgewiesen werden können".

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4460154
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 24.05.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.