Obsternte :Pflücken ausdrücklich erlaubt

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Der Obstbaum-Garten in der Gemeinde Moosinning hinter dem Rathaus. (Foto: Renate Schmidt)

Wer jetzt zur Erntezeit an Obstbäumen ein gelbes Band entdeckt, dem wird signalisiert: Hier darf kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden. Die Aktion verbreitet sich immer weiter und soll dazu beitragen, die Lebensmittelverschwendung einzudämmen.

Von Birgit Goormann-Prugger

Noch ist Sommer, Hochsommer. Das bedeutet aber, der Herbst ist nicht mehr weit, was man auch den Früchten an den Bäumen sieht, die immer größer werden. Äpfel, Birnen, Hagebutten, Mirabellen, Kirschen oder Walnüsse. All das wird jetzt reif und oft fällt die Ernte so üppig aus, dass die Besitzer der Bäume sie selbst gar nicht verwerten können. Da wird aus den schönen reifen Früchten oft Fallobst, über das sich dann die Wespen hermachen. Lebensmittelverschwendung, die nicht sein sollte.

Verhindern will das die Ernteaktion „Gelbes Band“, die sich seit einigen Jahren immer mehr verbreitet, auch in den Landkreisen Freising und Erding. Das Prinzip ist denkbar einfach. Jedes Jahr zur Erntezeit hängen an zahlreichen Obstbäumen in Deutschland gelbe Bänder.

Diese signalisieren: Hier darf kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden. Vorbeikommende Verbraucherinnen und Verbraucher können so für den Eigenbedarf kostenlos Obst in ihrer Umgebung sammeln und verwenden. Die Aktion sorgt dafür, dass in Deutschland mehr Obstbäume abgeerntet und dadurch mehr Obst verwertet wird.

So auch in der Gemeinde Moosinning im Landkreis Erding. Der Gartenbauverein startete in Zusammenarbeit mit der Gemeinde die Aktion „Gelbes Band“. Obstbäume, die mit einem entsprechenden Band gekennzeichnet sind, stehen im Gemeindebereich allen Mitbürgern zur Verfügung und dürfen abgeerntet werden. Fallobst darf in beliebiger Menge aufgesammelt werden, direkt vom Baum darf ein Zehn-Liter-Eimer pro Haushalt gefüllt werden.

Fallobst darf in beliebiger Menge aufgesammelt werden, direkt vom Baum darf ein zehn Liter fassender Eimer pro Haushalt geerntet werden. (Foto: Renate Schmidt)

Bürger der Gemeinde, die einen Obstbaum haben und diesen ebenfalls der Allgemeinheit zur Ernte zur Verfügung stellen wollen, können sich bei der Vorsitzenden des Gartenbauvereins Moosinning, Silke Hilger (08123/926999), melden. Möglich ist dies in diesem Herbst auf jeden Fall im Gemeindepark Moosinning (Apfel-, Birnen-, Zwetschgenbäume), im Garten hinter dem Gemeindehaus (Apfel-, Birnen-, Mirabellenbäume), auf dem Grünstreifen an der Backsinfonie (Apfel-, Birnen-, Sauerkirschbäume) und auf dem Grundstück der Familie Hilger (Walnussbäume).

Standorte finden mit der Mundraub-App

Auch die Gemeinde Au im Landkreis Freising setzt ganz offiziell ein Zeichen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln. Auf Antrag der Freien Wähler beteiligt sich die Marktgemeinde an der App Mundraub. Über diese gibt die Verwaltung Standorte von Obstbäumen auf öffentlichem Grund bekannt. Wer will, kann sich an den Früchten – Äpfel, Birnen, Zwetschgen, Beeren oder Kirschen – bedienen. Denn es wäre schade, das Obst einfach so verrotten zu lassen. Schon mehr als 15 Jahre lang können Privatpersonen und Kommunen auf dem Portal Früchte, die kostenlos abgeerntet werden dürfen, auf die digitale Landkarte setzen. Es sind insgesamt schon mehr als 90 000 Fundorte kartiert.

Bei der Aktion „Gelbes Band“ kann übrigens jeder eigenständig mitmachen: Diese Aktion wird nicht zentral organisiert und man braucht niemanden um Erlaubnis zu fragen. Mit einem gelben Band sollten Interessierte aber nur Bäume markieren, die sich wirklich in ihrem Besitz befinden. Die Aktion wird in verschiedenen Bundesländern und Kommunen auf eigene Faust organisiert. In einigen Regionen gibt es Standortkarten, in anderen finden man die Standorte in der Deutschlandkarte der Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel!“ von „Zu gut für die Tonne!“.

Obstbaumbesitzer, die zum Ernten auffordern wollen, können auf ihrem Grundstück auch eine Infotafel anbringen, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erstellt hat. Die Tafel kann man sich auf der Website des Ministeriums herunterladen. Pflücken aus Privatgärten ist untersagt, das ist allgemein bekannt, doch auch das Abernten von Bäumen auf öffentlichem Grund ist normalerweise nicht erlaubt. In Deutschland drohen Strafen für Diebstahl und Unterschlagung. Das gelbe Band befreit davon. Es gibt aber Benimmregeln, die auf der Webseite des Landwirtschaftsministeriums nachzulesen sind. Die Bäume sollte man beim Abernten nicht beschädigen. Ernten sollte man, ohne Leitern zu benutzen, oder eben einfach die Früchte vom Boden auflesen.

Die Obstbaumbesitzer selbst sollten Gefahrenquellen ausschließen, die durch Astbruch, Stolperfallen entstehen könnten. Ihre Haftung könnten sie nicht durch einen Hinweis wie „Ernten auf eigene Gefahr“ ausschließen, so das Ministerium, das empfiehlt am besten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

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