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Freiheitsstafe von 51 Tagen:Flaschensammler muss ins Gefängnis

1700 Euro waren für einen 46-jährigen wohnsitzloser Flaschensammler dann doch zu viel, um nicht ins Gefängnis zu müssen. Wie die Polizei meldet, war der Mann am Samstag im Terminal 2 des Flughafens kontrolliert worden. Dabei wurde festgestellt, dass gegen ihn seit Freitag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen vorliegt. Diesen hätte er durch die Zahlung von eben 1700 Euro abwenden können - die er nicht hatte. Nun muss er eine Freiheitsstrafe von 51 Tagen absitzen.

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Quelle:
SZ vom 14.11.2016 / wil
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