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Flughafen:Vom Flughafen direkt ins Gefängnis

Auch die Ausrede, dass er längere Zeit in Russland gewesen sei, ersparte einem 35-Jährigen nicht eine viermonatige Haftstrafe, zu der er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war. Bundespolizisten hatten den Mann bei seiner Ankunft aus London am Münchner Flughafen kontrolliert und waren dabei auf eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Coburg gestoßen. Das Urteil hat aber erst Anfang Juni Rechtskraft erlangt. Diese Zeit hatte der Verurteilte offenbar genutzt, um sich Richtung Osten aus dem Staub zu machen, anstatt seine Strafe abzusitzen. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen vor Ort brachten die Bundesbeamten den Festgenommenen noch am späten Nachmittag in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim.

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SZ vom 23.09.2020 / wil
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