Flughafen München:Zehn Meter am Flugzeug vorbei

Drohne und Flugzeug

Neue Regelungen der Bundesregierung sollen helfen, dass Drohnen Flugzeugen nicht mehr zu nahe kommen.

(Foto: dpa)
  • Drohnen gefährden auch am Münchner Flughafen immer wieder den Flugbetrieb.
  • Ein Airbus A 321 mit rund 110 Menschen an Bord entging nur knapp einem Crash - die Drohne hatte sich dem Flieger in 1700 Metern Höhe bis auf zehn Meter genähert.
  • Wer mit seinem unbemannten Gerät den Flugzeugen zu nahe kommt, dem droht ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
  • Doch bislang ist es für die ermittelnde Kripo sehr schwer, deren Besitzer aufzuspüren. Neue Regeln könnten das jetzt ändern.

Von Gerhard Wilhelm

Immer wieder kommt es am Flughafen München zu gefährlichen Vorfällen mit Drohnen. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Flugsicherung 64 gefährliche Annäherungen an startende und landende Flugzeugen in Deutschland, alleine sechs davon in München. Auch abstürzende Drohnen stellen eine wachsende Gefahr dar. Und die kleinen ferngesteuerten Fluggeräte werden immer beliebter. Deshalb hat die Bundesregierung nun strengere Regeln für die Nutzung der unbemannten Fluggeräte beschlossen.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) begrüßt die Entwicklung. Sie biete mehr Rechtssicherheit für die Nutzung unbemannter Fluggeräte und gewährleiste auch mehr Sicherheit im deutschen Luftraum. Die DFS geht davon aus, dass die Anzahl der Drohnen in Deutschland weiter anwachsen wird und bis zum Jahr 2020 mehr als eine Million Drohnen im deutschen Luftraum unterwegs sein werden.

Zuletzt ist eine Drohne Anfang Oktober 2016 am Flughafen München einem Flugzeug gefährlich nahe gekommen. Der Pilot einer Passagiermaschine meldete das Flugobjekt. Der Vorfall hat sich in der östlichen Einflugschneise zwischen Fraunberg und Berglern ereignet, wie die Polizei berichtete. Den Abstand zur Drohne schätzte der Pilot auf nur 30 bis 50 Meter. Die Kriminalpolizei Erding fahndete nach dem Drohnenbesitzer - vergeblich. Im August 2016 entging ein Airbus A 321 mit rund 110 Menschen an Bord knapp einem Crash - die Drohne hatte sich dem Flieger in 1700 Metern Höhe bis auf zehn Meter genähert, wie der Pilot meldete.

Für die ermittelnde Kripo sei es sehr schwer herauszufinden, wer die Drohne gesteuert hat, sagt Norbert Kluthe von der Kriminalpolizei Erding. Zum einen dauere es zu lange von der Meldung des Piloten an die Flugsicherung oder den Tower bis zur zuständigen Dienststelle. Zum anderen sei es sehr schwer, anhand einer Aussage eines Piloten in vielleicht 1500 Meter Höhe den Ort zu finden, von dem aus die Drohne gestartet worden sei. Oft würden auch umfangreiche Befragungen vor Ort keine genaueren Aussagen zulassen, selbst wenn sehr schnell ein Hubschrauber in der Luft sei. Im Fall Berglern habe man nur einen großen, drohnenähnlichen Micky Mouse-Luftballon mit zwei Ohren entdeckt. "Der Pilot ist sich aber sicher, dass es eine Drohne war", sagt Kluthe.

Auch die DFS kann wenig helfen. "Wir nehmen in diesen Fällen lediglich die Meldung des Piloten entgegen. Wir können, weil Drohnen nicht auf den Radarschirmen der Lotsen sichtbar sind, hier weder überprüfen noch Abstände messen. Daher sprechen wir auch nicht von Störungen oder Beinahe-Unfällen. Diese Begriffe stehen in der Luftfahrtwelt für ganz andere Vorkommnisse", schreibt Ute Otterbein, die Pressesprecherin der DFS.

Auch die Flughafen München GmbH (FMG) befürwortet den Beschluss der Regierung, er sei für den Schutz des Flughafennahbereichs "essenziell für ein sicheres, geordnetes Nebeneinander von großräumig agierender konventioneller Großluftfahrt und dem lokalen Betrieb von Drohnen", teilt FMG-Pressesprecher Horst Jahnke mit. Der Vorstoß des Bundesministeriums könne aber nur ein erster wichtiger Schritt zur Regulierung des Drohnenbetriebs sein. "Seitens der EASA, der European Aviation Safety Agency, welche absehbar durch die EU mit der Regulierung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten auf supranationaler Ebene betraut werden wird, liege ein detaillierter Verordnungsentwurf bereits vor."

"Drohnen sind weitaus gefährlicher als Vögel"

Künftig müssen in Deutschland alle unbemannten Fluggeräte über 250 Gramm mit einer Plakette mit dem Namen des Besitzers und seiner Adresse gekennzeichnet werden. Wer Geräte mit mehr als zwei Kilogramm Gewicht fliegen lässt, muss dafür einen Führerschein haben. Der Nachweis kann eine Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt, eine Einweisung durch einen Luftsportverein oder eine Pilotenlizenz sein. Mindestalter: 16 Jahre.

Für Drohnen über fünf Kilogramm wird eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörden verlangt. Kurierdienste dürfen Drohnen künftig auch außerhalb der Sichtweite der Piloten fliegen lassen. An Einsatzorten von Polizei und Rettungsdiensten, an Industrieanlagen oder in der Nähe von Flughäfen dürfen Drohnen künftig zudem nicht mehr eingesetzt werden, und die maximal erlaubte Flughöhe der Drohnen beträgt 100 Meter.

Wer mit seiner Drohne Flugzeugen zu nahe kommt, dem droht ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Drohnenflüge in diesen Höhen und im Umkreis von 1,5 Kilometern um einen Airport sind auch bisher verboten. Wer dabei erwischt wird, riskiert bis zu zehn Jahre Haft. Völlig zu Recht, sagt Axel Raab, Sprecher der Deutschen Flugsicherung: "Drohnen sind weitaus gefährlicher als Vögel, weil ihre Metallteile sogar Triebwerke in Brand setzen können." Für Norbert Klute sind nicht die fehlenden Gesetze das Problem, sondern "das fehlende Bewusstsein bei den Leuten, die die Gefährlichkeit unterschätzen".

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