Wer mit einem Jagdgewehr eine Flugreise unternimmt, der muss ganz genau auf sein Urlaubsziel achten. Diese Erfahrung haben am Wochenende drei Fluggäste am Münchner Airport gemacht. Bundesbeamte kontrollierten einen 47-jährigen Mann, dessen Ehefrau und einen Begleiter, die in Simbabwe auf Wasserbüffeljagd gehen wollten. Dazu hatten sie auch drei Doppellaufbüchsen des 47-Jährigen im Gepäck. Da nutzten auch der vorgelegte europäische Feuerwaffenpass des Besitzers und die in entsprechenden Behältnissen verwahrten Waffen nichts: Das südostafrikanische Zielland steht auf der Embargoliste nach der Außenwirtschaftsverordnung, sprich es dürfen dorthin grundsätzlich keine Waffen mitgenommen werden, wie die Bundespolizei am Flughafen München schreibt. Eine Ausnahmegenehmigung konnte keiner der drei vorweisen. Gegen den 47-Jährigen wurde nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Ausfuhrverbot von Waffen nach Simbabwe eingeleitet.
Flughafen München:Verhinderter Jagdausflug nach Simbabwe
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