Trotz Ausbildungsvertrag in der Pflege18-Jähriger nach Gambia abgeschoben

Hier soll das neue Abschiebeterminal am Münchner Flughafen entstehen, um von dort aus Menschen wie den 18-Jährigen aus Gambia ins Flugzeug zu setzen und in das Land, aus dem sie geflohen sind, zurückzuschicken.
Hier soll das neue Abschiebeterminal am Münchner Flughafen entstehen, um von dort aus Menschen wie den 18-Jährigen aus Gambia ins Flugzeug zu setzen und in das Land, aus dem sie geflohen sind, zurückzuschicken. Robert Haas
  • Ein 18-jähriger Gambier sollte am Freitag trotz Schulbesuch und Ausbildungsvertrag in der Pflege vom Flughafen München abgeschoben.
  • Mit Erreichen der Volljährigkeit entfiel sein Duldungsgrund, obwohl er sich gerade im Schulabschlussprozess befand.
  • Seine Rechtsanwältin stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht und kritisiert die Abschiebung vor dem Schulabschluss.
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Der junge Mann, der in Erding zur Schule geht und gerade in der Vorbereitung seines Abschlusses ist, wurde Freitagmorgen ohne Vorwarnung aus seiner Unterkunft abgeführt.

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Erding - Er war mitten in der Vorbereitung für seinen Schulabschluss, doch am Freitagmorgen holte ihn die Polizei aus der Jugendhilfeeinrichtung Hand in Hand in Erding ab. Noch am selben Abend wurde Molamin Sonko aus Gambia am Flughafen München abgeschoben. Er war Anfang Mai 18 Jahre alt geworden, mit Erreichen der Volljährigkeit entfiel der Duldungsgrund. Sowohl für den Bayerischen Flüchtlingsrat als auch seine Rechtsanwältin Anna Frölich ist der Fall nicht nachvollziehbar.

Sonko besuche die Schule, könne seinen Pass vorlegen und habe vor ein paar Tagen einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet. Er wolle an der Berufsfachschule in München eine Ausbildung zum Pflegefachhelfer und Sozialbetreuer machen, einem „Mangelberuf“, wie Rechtsanwältin Frölich betonte. Die Juristin räumt ein, dass dem Landratsamt Erding als ausführende Behörde erst an diesem Freitag der unterzeichnete Ausbildungsvertrag vorgelegt werden konnte.

Frölich kritisiert, dass man ihn auch ohne einen Vertrag wenigstens die Schule hätte abschließen lassen müssen. „Es gibt ein Recht auf Bildung“. Mit dem Schulabschluss hätte er beispielsweise ausreisen und dann im Wege des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wieder einreisen können. „Aber damit torpediert man nun den Schulabschluss“, sagt Frölich.

Um die Abschiebung doch noch zu verhindern, hat sie am Freitag umgehend einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht gestellt. Das blieb erfolglos. „Er hatte einen Vormund, besuchte die Schule und jetzt, als er 18 wurde und eine Ausbildung beginnen könnte, schiebt man ihn ab. Wenn dass das Ziel des Bundeslandes Bayern ist …“, sagt Frölich und lässt den Rest des Satzes offen.

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