Flughafen:Kampf gegen Drohnen

Mehr Drohnen in der Nähe von NRW-Flughäfen

Immer wieder gefährden Drohnen von Privatpersonen den Flugverkehr an den Airports. Auch am Münchner Flughafen.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Die DFS testet am Münchner Airport, wie die ferngesteuerten Fluggeräte rechtzeitig geortet werden können

Von Gerhard Wilhelm, Flughafen

Obwohl die Zahl der Flugbewegungen in der Corona-Pandemie stark zurückgegangen ist - in den ersten sechs Monaten sank am Münchner Flughafen die Zahl im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 um zwei Drittel -, sichten Piloten weiterhin Drohnen beim An- und Abflug. Auch in diesem Halbjahr gab es in München bereits zwei Behinderungen durch Drohnen, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) mitteilt. Auch wenn die Drohnen oft sehr klein sind, stellen sie eine Gefährdung des Flugverkehrs dar. Und dagegen wollen DFS und die Flughäfen Frankfurt (Fraport) und München (FMG) nun vorgehen. Von August an soll an beiden Airports ein Drohnen-Detektionssystem getestet werden. Es soll später die Basis für eine zielgerichtete Drohnenabwehr um die deutschen Verkehrsflughäfen darstellen.

In Deutschland gibt es etwa 500 000 Drohnen, etwa 95 Prozent würden privat genutzt, stellt eine Studie der Bundesverbände der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) und der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) fest. Die kommerzielle Nutzung von Drohnen nehme ebenfalls stark zu. Der deutsche Drohnenmarkt wird laut der Studie auf mehr als eine halbe Milliarde Euro geschätzt, soll aber bis 2030 drei Milliarden Euro erreichen.

Ein zuverlässiges Aufspüren von Drohnen ist deshalb nach Angaben der Flugsicherung dringend notwendig. Im Sommer 2019 hatte deshalb das Bundesverkehrsministerium die Deutsche Flugsicherung GmbH mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Drohnen-Detektion an den deutschen Flughäfen beauftragt, wie Boris Pfetzing von der DFS mitteilt. Experten der DFS stellten daraufhin zunächst fest, wie groß die zu überwachenden Areale aus Sicherheitsgründen sein sollten. In den nun folgenden Tests werde der derzeitige Stand der Technologie insbesondere hinsichtlich der möglichen Detektionsreichweite und der allgemeinen Leistungsfähigkeit bei den am Markt verfügbaren Systemen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht. Drohnenexperten der DFS, Fraport und FMG haben nun die Tests vorbereitet und die geplanten Abläufe einer umfangreichen Sicherheitsbewertung unterzogen, wie Boris Pfetzing schreibt. Die zuständigen Landesluftfahrtbehörden, Regierungspräsidium Darmstadt und Luftamt Südbayern, haben die Flüge genehmigt. Begleitet würden die Testläufe von Bundes- und Landespolizei.

Wegen der Sichtung von Drohnen musste in Deutschland schon öfter der Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen vorübergehend eingestellt werden. "Zeiträume, an denen keine Starts- und Landungen möglich sind, haben enorme wirtschaftliche Folgen für Flughäfen und Airlines. Drohnen, die ohne Freigabe der Flugverkehrskontrolle in der Nähe von Flughäfen fliegen, gefährden darüber hinaus Passagiere und Besatzungen der bemannten Luftfahrt", teilt die Flugsicherung mit.

Die "einmaligen Kosten für die stationäre Drohnenabwehr je Flughafen" werden dabei nach Angaben der Bundesregierung auf eine Anfrage von mehreren FDP-Bundestagsabgeordneten von der Bundespolizei "aktuell mit 30 Millionen Euro" angegeben. Eine mobile Drohnenabwehr wird mit rund 13 Millionen Euro jährlich von der Bundesregierung veranschlagt.

Drohnenaufstiege und -flüge sind nach DFS-Mitteilung über Flughafengelände verboten. Gleiches gilt für eine Sicherheitszone von 1,5 Kilometer um das Flughafengelände beziehungsweise den Flughafenzaun herum. Verstöße gegen diese Regel sind als "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" definiert. Ein Verstoß gegen diese Verbotsregel ist ein Straftatbestand, der in Deutschland gemäß Paragraf 315 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. Die Verfolgung von Drohnenpiloten, die gegen bestehende Regeln und Gesetze verstoßen, fällt derzeit laut DFS unter dem Begriff "Gefahrenabwehr" in den Verantwortungsbereich der Polizei.

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