Süddeutsche Zeitung

Flughafen München:Flaschensammeln verboten

"Abfall ist Eigentum der Betreiber-Gesellschaft": Der Flughafen zeigt einen 71-Jährigen an, der seine Rente mit dem Sammeln von Pfandflaschen aufbessert. Weil der Rentner das Hausverbot ignoriert, muss er 200 Euro Strafe zahlen.

Florian Tempel

Er ist 71 Jahre alt, bekommt gerade einmal 380 Euro Rente im Monat und sammelt weggeworfene Pfandflaschen, "damit ich etwas mehr Geld habe", wie er sagt. Früher tat er das gerne am Flughafen München. Die Betreibergesellschaft FMG will aber in ihren schicken Terminalhallen keine Flaschensammler, die zwischen all den Geschäftsreisenden und Touristen in Mülleimern kramen.

Im Februar bekam der Rentner deshalb ein Hausverbot ausgesprochen. Weil er das Verbot ignorierte und erneut kam, um ein paar Pfandflaschen aufzuklauben, wurde er nun am Amtsgericht Erding wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt.

"Seit zehn Jahren gehe ich zum Flughafen", berichtete der Angeklagte in seinem Prozess, zehn bis 15 Euro habe er jedes Mal zusammen gesammelt. "Meine Einkünfte sind gering, ich habe das Geld nötig". Niemanden habe das gestört. Ganz im Gegenteil, "ich habe dort Freunde, alle respektieren mich, als ob ich ihr Bruder wäre".

Ein Polizeioberkommissar gehört wohl nicht dazu. Am 3. Februar nahm er den Rentner, der auch ihm "schon länger bekannt" gewesen sei, mit auf die Wache und informierte einen Vertreter der FMG, dass er den Mann beim Flaschen einsammeln erwischt habe. Die "FMG hat festgelegt, dass sie das nicht will", sagte der Beamte vor Gericht.

Abfall ist Eigentum der Flughafengesellschaft

Auf den Abfalleimern stehe sogar klar und deutlich, dass auch ihr Inhalt "Eigentum der FMG" sei. Der 71-jährige Pfandsammler erhielt umgehend ein schriftliches Hausverbot ausgehändigt. Darin hieß es, er dürfe "mit sofortiger Wirkung" den Flughafen nicht mehr betreten, außer er wolle von dort aus wegfliegen.

Der Mann hielt sich nicht an das Verbot. Am 30. März fand ihn der Polizeibeamte erneut beim Flaschensammeln. Und weil er "wieder keine Flugabsichten nachweisen konnte", informierte der Polizist abermals die FMG, damit diese einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch stellen konnte.

Der weißhaarige Angeklagte, der bei der Verhandlung in Erding in Anzug und Krawatte einen gepflegten äußeren Eindruck machte, versuchte sich vergeblich zur rechtfertigen. "Ich bin arm. Flaschen zu sammeln ist doch keine Straftat!" Das Hausverbot habe er zudem nur deshalb nicht richtig ernst genommen, weil er sich "bei einem Kollegen erkundigt" habe, der ihm geraten habe, "kümmere dich nicht darum". Der Angeklagte sagte weiter, er habe auch gar nicht gewusst, wie lange so ein Hausverbot gelte. Dass es tatsächlich unbefristet ist, empörte ihn. "Darf ich da nie wieder hin? Und wenn ich einen Verwandten abholen muss, darf ich auch nicht? Das ist doch eine Schande!"

Im August ertappte ihn der Polizeibeamte zu dritten Mal am Flughafen. Dieser Fall von Hausfriedensbruch wird keine Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihn im Hinblick auf die nun erfolgte Verurteilung eingestellt.

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SZ vom 22.09.2010/mob
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