Fahrenzhausen:Leinenzwang für große Hunde

Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung einen Leinenzwang für große Hunde im öffentlichen Raum innerhalb der Ortschaften beschlossen. Die Leinenlänge darf dabei zwei Meter nicht überschreiten, haben die Räte entschieden. Als große Hunde gelten ausgewachsene Exemplare von mindestens 50 Zentimeter Schulterhöhe. Für alle Hunderassen gilt in der neuen Hundehaltungsverordnung ein absolutes Betretungsverbot auf Kinderspielplätzen. Abgesehen von öffentlichen Straßen und Plätzen innerhalb der Wohnbebauung gilt die Anleinpflicht auch in einem Umkreis von 200 Metern am Wenger und Unterbrucker Weiher, an Sportplätzen und Bereichen mit Ruhebänken. Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss mit Geldbußen rechnen. Ein Maulkorbzwang für große Hunde, den Teile des Gemeinderats befürworteten, hat keine Rechtsgrundlage.

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