Fahrenzhausen:Fahrenzhausen wartet Neuregelungen ab

Ab 1. Januar 2017 ändert sich das Umsatzsteuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, also auch für Kommunen. Das teilte der Fahrenzhausener Bürgermeister Heinrich Stadlbauer kürzlich im Gemeinderat mit. Mit der Neuregelung werden Kommunen wie Unternehmer behandelt, müssen also Umsatzsteuervoranmeldungen tätigen. Weil aber noch nicht absehbar sei, welche Bereiche als nicht umsatzsteuerpflichtig wieder befreit sind, hat man sich in Fahrenzhausen dazu entschieden, erst einmal abzuwarten. "Es gibt die Möglichkeit, das bis Ende 2020 hinaus zu zögern", so Stadlbauer. Bis dahin, hoffte er, gebe es genauere Ausführungen von Innenministerium und Gemeindetag, sodass sich vor allem kleinere Gemeinden leichter täten.

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