Extrazahlungen für Soldaten:Ministerwort bekommt  schalen Klang

Wehrbeauftragter Hans-Peter Bartels

Wehrbeauftragter Hans-Peter Bartels.

(Foto: Soeren Stache/dpa)

Um Soldaten für den Einsatz im Flüchtlingscamp zu begeistern, wurden ihnen Extrazahlungen zugesichert. Jetzt sieht alles anders aus

Von Florian Tempel, Erding

"Das Motto lautet: maximale Kulanz." Was Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) im vergangenen September zum Einsatz der Bundeswehr in der Flüchtlingskrise versprach, hat für die circa 170 Soldaten im Warteraum Asyl mittlerweile einen schalen Klang. Die ihnen zunächst zugesicherten 25 Euro Verpflegungsgeld pro Tag sind vor vier Wochen von heute auf morgen auf 7,87 Euro zusammengestrichen worden. Und eine vermeintlich steuerfreie Gehaltszulage von 200 Euro muss nun doch versteuert werden. Mit "maximaler Kulanz" habe das nichts zu tun, findet der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hans-Peter Bartels (SPD): "Das ist das Gegenteil: Was man hier erlebt, ist maximale Kleinkariertheit."

Extrazahlungen für Soldaten: Die Gebirgsjäger sind nicht nur ein gut funktionierendes Team, sie bringen auch viel Empathie und interkulturelle Kompetenz mit. Das macht sie zu wertvollen Helfern im Warteraum Asyl.

Die Gebirgsjäger sind nicht nur ein gut funktionierendes Team, sie bringen auch viel Empathie und interkulturelle Kompetenz mit. Das macht sie zu wertvollen Helfern im Warteraum Asyl.

(Foto: Peter Bauersachs)

Ein Vertrauensbruch, sagt der Wehrbeauftragte

Bartels kennt den Unmut vieler Bundeswehrangehöriger, die bei der Aufnahme und Registrierung von Asylsuchenden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) unterstützen: "Ich habe dazu schon Einiges an Eingaben bekommen." Seit vergangenem Herbst sind knapp 700 Soldaten in ganz Deutschland beim Hilfseinsatz für das Bamf im Dienst. Jede Bundeswehreinheit wurde vom Verteidigungsministerium aufgefordert, dafür Soldaten abzuordnen. Bislang fanden sich genug Freiwillige. "Es war ein schöner Zug von den Leuten", sagt Bartels, denn es sei ja keineswegs selbstverständlich, für mehrere Monate seine Sachen zu packen und mehrere hundert Kilometer von Familie und Partnern entfernt seinen Dienst zu verrichten.

Das bürokratische und völlig unkulante Hin und Her bei den Zulagen sei jedoch "ein Vertrauensbruch", der sich negativ auswirken könnte: Sowohl auf die Motivation der Soldaten, die schon im Bamf-Einsatz sind, als auch auf die Bereitschaft ihrer Kameraden, sich in den kommenden Monaten dafür freiwillig zu melden.

Um den Soldaten den Einsatz für das Bamf attraktiv zu machen, waren ihnen ordentliche Extrazahlungen versprochen worden. Dann aber schlug die Bürokratie zu. Im Bundesinnenministerium stellte man im Februar fest: Für Kulanz gibt es keine Rechtsgrundlage.

Das dürfe nicht zu Lasten der Soldaten gehen

Wie viel Geld gezahlt werden darf, ist in der "Trennungsgeldverordnung" offenbar unumstößlich festgelegt. Als Verpflegungszulagen sind 24 Euro in den ersten zwei Wochen des auswärtigen Einsatzes vorgesehen, danach pro Tag 7,87 Euro für Ledige und 11,81 Euro für Verheiratete. Von durchgehend 25 Euro steht nirgends etwas. Aus Sicht eines Bürokraten hat jemand einen Fehler gemacht, als den Soldaten etwas zugesagt wurde, was so nicht vorgesehen ist.

Der Wehrbeauftragte Bartels räumt ein, dass die Gesetzeslage so ist, wie sie ist. Doch eines gehe auf keinen Fall: "Wenn da jemand einen Fehler gemacht hat, darf das nicht zu Lasten der Soldaten gehen, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen." Nach der Ersetzung der 25 Euro Tagespauschale durch die gesetzlich vorgesehenen Tagesätze, wollte man - konsequenter Weise - zunächst die Differenz zurückverlangen. Die Soldaten hätten Geld zurückzahlen sollen. Davon hat man aber - kulanter Weise - mittlerweile abgesehen.

Steuerfrei oder nicht, das ist noch unklar

Die Frage, ob die 200 Euro Zulage für Familienheimfahrten versteuert oder nicht versteuert werden muss, ist hingegen noch ungeklärt. Letzter Stand der Dinge: Entgegen früherer Zusicherung ist die Zulage steuerpflichtig. Doch "eine endgültige Festlegung obliegt dem Bundesverwaltungsamt (eine Behörde des Innenministeriums, Anm. d. Red.) zusammen mit den betreffenden Finanzämtern", heißt es aus dem Verteidigungsministerium. Vom 1. April an seien die Familienheimfahrten eh neu geregelt. Statt der kulant gedachten pauschalen 200 Euro, gibt es dann jede Woche eine "Reisebeihilfe" nach der Trennungsgeldverordnung: Man bekommt den Wert der "billigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse ohne Zuschläge eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels vom Dienstort zum bisherigen Wohnort" erstattet - aber nur auf Antrag.

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