Amtsgericht ErdingGeldstrafe für Exhibitionisten am Kronthaler Weiher

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Der Angeklagte hatte laut Anklageschrift am Kronthaler Weiher vor einer 55-Jährigen masturbiert.
Der Angeklagte hatte laut Anklageschrift am Kronthaler Weiher vor einer 55-Jährigen masturbiert. (Foto: Renate Schmidt)

50-jähriger Angeklagter belästigt vom Ufer aus eine schwimmende Frau. Die macht Fotos von ihm und zeigt ihn an.

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Ein 50-jähriger Angeklagter ist Mittwoch am Amtsgericht Erding wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Er hatte im Juni vergangenen Jahres am Kronthaler Weiher eine schwimmende Frau belästigt. Die 55-Jährige zögerte noch bis zum Abend, ehe sie bei der Polizei Anzeige erstattete. Zunächst gegen Unbekannt. Ein Abgleich der Fotos, die sie von dem Mann nach dem Vorfall gemacht hatte, führte die Polizei aber zum Angeklagten, der zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Er habe nichts gemacht, wiederholte er vor Gericht. Er habe nur "Ameisen wegwischen" wollen.

An drei Abschnitten, so die 55-Jährige, sei Nacktbaden am Weiher geduldet. Sie gehe gerne nach der Arbeit dorthin, um sich beim Schwimmen zu entspannen. Sie habe dort sogar so etwas wie einen "Stammbadeplatz". Auch Mitte Juni 2022, gegen 17.20 Uhr, sei dies der Fall gewesen. Als sie zurück zu ihrem Platz geschwommen sei, habe sie in Ufernähe einen im Schatten an einer Weide stehenden Mann gesehen. Er fiel ihr auf, da er starr dort stand und sie fixierte, wie die Frau vor Gericht aussagte. Als sie weiter Richtung Ufer schwamm, sei aus ihrer Vermutung Gewissheit geworden: Er habe an seinem Glied herumgemacht, onaniert. Sie habe dann geschaut, schnell ans Ufer zu ihrem Platz zu kommen.

Die 55-Jährige sagt, sie habe sich nicht nur belästigt gefühlt, sondern auch missbraucht

Dort angekommen sei sie zunächst "unheimlich wütend" gewesen. Sie habe sich etwas angezogen und sei dann zu dem unbekannten Mann hingegangen. Sie habe ihn zur Rede stellen wollen, aber schnell gemerkt, dass er sie nicht verstehe, dass er nicht oder kaum Deutsch spricht. Sie habe deshalb nur gefragt: "Alles okay, oder wie?" Er habe "okay" gesagt und sich angezogen, wohl um möglichst schnell das Weite zu suchen. Die 55-Jährige sagte vor Gericht, sie habe sich damals nicht nur belästigt gefühlt, sondern auch missbraucht. Der Vorfall habe sie noch länger beschäftigt. Um etwas in der Hand zu haben, falls sie zur Polizei geht, habe sie "instinktiv" von dem Mann mit dem Handy Fotos gemacht.

Die Geschichte, die der Angeklagte schilderte, ließ alles als großes Missverständnis erscheinen. Ja, er sei damals ebenfalls im Nacktbereich gelegen. Aber die 55-Jährige sei ihm nicht aufgefallen, er habe sie mehr oder weniger nur "aus dem Augenwinkel" gesehen. Er habe zunächst ein "Brötchen" auf seiner Decke gegessen, sich dann ganz ausgezogen und sei schwimmen gegangen. Danach habe er sich wieder zum Abtrocknen auf die Decke gesetzt und plötzlich festgestellt, dass die Brösel vom Brötchen wohl Ameisen angelockt hätten, da sie plötzlich überall auf ihm gewesen seien. Er habe versucht, sie herunter zu wischen, auch von seinem Penis. Das müsse die Frau falsch gedeutet haben.

Die Zeugin war sich sicher, dass sie gesehen habe, wie er onaniert

Die war sich aber auf Nachfrage von Richter Björn Schindler sicher, dass die Bewegungen der rechten Hand des Mannes eindeutig waren. Auch wenn der Verteidiger des Angeklagten versuchte, Widersprüche bei den Entfernungsangaben der Frau aufzudecken - mal war sie zweieinhalb Minuten geschwommen, dann gab sie fünf Meter an, die sie in der Zeit zurücklegte. Die 55-Jährige blieb dabei. Spätestens als der Abstand nur noch deutlich unter zehn Meter gelegen habe, habe sie deutlich gesehen, wie er onaniert habe.

Bei der Vernehmung als Beschuldigter habe der Angeklagte ebenfalls was von Ameisen gesagt, aber es sei nur von "einer Ameise" die Rede gewesen, sagte die ermittelnde Kriminalbeamtin. Das Vernehmungsprotokoll, das teilweise mit Hilfe des Google-Translators geführt worden sei, habe der Beschuldigte am Schluss nicht unterschrieben, er habe vielmehr gesagt, dass er sich jetzt einen Anwalt nehme.

Richter Schindler legt die Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl nahe

Die 55-Jährige sagte vor Gericht zudem aus, dass sie den Angeklagten später weiter am Weiher gesehen habe. Als sie am 1. September beim Schwimmen gesehen habe, dass er sich einer jungen Frau unter 25 Jahren am Ufer genähert habe - "er war schon fast auf ihrer Decke" - habe sie sich verpflichtet gefühlt, die Frau zu warnen, sie solle sich von dem Mann entfernen. Als sie ihr später den Grund genannt habe, sei die Frau dankbar gewesen.

Richter Schindler legte nach der Aussage dem Angeklagten nahe, den Einspruch auf den Strafbefehl zurückzuziehen, da eine Verurteilung sehr wahrscheinlich sei. Dies machte der Angeklagte dann auch und es blieb bei der Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro.

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