Erörterungstermin in Ismaning:Kommunen gegen Reaktorbetreiber

Schwach radioaktives Wasser soll nicht mehr in Isar fließen

Von Gudrun Passarge, Ismaning

Darf die Technische Universität auch künftig schwach radioaktives Wasser aus dem Garchinger Forschungsreaktor und der Radiochemie in die Isar leiten? Die TU als Betreiber des Reaktors FRM II hat beantragt, die Einleitung für die nächsten 30 Jahre zu genehmigen. Bürger, Kommunen und Verbände haben dagegen circa 1400 Einwendungen eingebracht, die derzeit bei einem Erörterungstermin in Ismaning zur Sprache kommen. Thema war beim ersten Termin auch die Frage, ob der Betrieb des Reaktors illegal ist, wie es zuletzt ein Rechtsgutachten festgestellt hat, das Umweltschützer und Reaktorgegner in Auftrag gegeben hatten.

Ronzon Mallick vom bayerischen Umweltministerium sagte, der Forschungsreaktor habe "eine bestandskräftige und rechtsgültige Genehmigung", das Gutachten werde aber geprüft. Hauke Doerk vom Umweltinstitut München stellte den Antrag, das Verfahren pausieren zu lassen. Der Reaktor müsse stillgelegt werden, weil er keine Genehmigung mehr habe. Diese sei ungültig, da die Betreiber der Auflage nicht nachgekommen seien, 2010 von hochangereichertem auf niedriger angereichertes Uran umzurüsten. Wenn aber der Reaktor stillstehe oder umgerüstet werde, ergäben sich andere Parameter für den Wasserrechtsantrag. Dem schlossen sich die Landtagsabgeordneten der Grünen, Claudia Köhler und Markus Büchler, sowie etliche Kommunen an.

Büchler sprach außerdem den Umstand an, dass es momentan wegen Lieferschwierigkeiten keine Brennelemente gebe und der Betrieb stillstehe. Zudem fehlten Transportbehälter für die abgebrannten Brennelemente, das Lager in Garching sei aber voll. "Ein weiterer Betrieb ist nicht möglich, ganz abgesehen davon, dass er illegal wäre. Ein wasserrechtliches Verfahren ist deshalb überflüssig", so Büchler. Das sah der Verhandlungsführer Alexander Mayer, Jurist am Landratsamt München, anders. Er betonte, dass es eine gültige atomrechtliche Genehmigung gebe, die unbefristet gelte. Das Wasserrechtsverfahren sei separat zu sehen. Das Landratsamt werde aber mit bayerischen Umweltministerium als Genehmigungsbehörde darüber sprechen.

Reaktor-Betriebsleiter Anton Kastenmüller betonte, lediglich 0,2 Prozent des eingeleiteten Wassers sei schwach radioaktiv. Die Höhe der zugelassenen Strahlung betrage maximal 4000 Becquerel. Zur Überprüfung der Werte gebe es ein dichtes Netz an Kontrollen. Der Freisinger Umweltreferent Manfred Drobny wollte auch wissen, wo denn das nachzuweisende Interesse der Öffentlichkeit für ein gehobenes Verfahren liege. Die TU-Vertreter verwiesen auf die zahlreichen Experimente im Reaktor. Zudem habe die TU mit Staatsgeld große Investitionen getätigt. Investitionen hätten aber nichts damit zu tun, "welches öffentliche Interesse besteht, diesen Dreck in die Isar einzuleiten", konterte Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des Bundes Naturschutz. Auch die Dauer von 30 Jahren stieß auf Kritik. Die Vertreter der Kommunen plädierten wie Freising oder Hallbergmoos längstens auf zehn Jahre, um dann technische Verbesserungen vorzunehmen. Garching forderte eine Beschränkung auf 20 Jahre. Doch am liebsten wäre es den meisten Einwendern, wenn der Antrag der TU komplett abgelehnt würde.

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