Erhöhung um etwa 50 Prozent:Gräber werden teurer

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Gemeinde Eching hebt die Friedhofsgebühren teils drastisch an

Die Friedhofsgebühren in Eching steigen drastisch. Für einzelne Grabstätten je nach Größe und Lage wird die Jahresgebühr teilweise mehr als verdoppelt, in jedem Fall aber um etwa 50 Prozent angehoben. Ursache ist eine erstmals vorgenommene Kalkulation, zu der das Rathaus von seinen Prüfungsinstanzen gedrängt worden war. Grundsätzlich sollten die Friedhofsgebühren für eine Kommune kostendeckend sein. Das hätte aber eine Vervielfachung der bisherigen Gebühren bedingt, so dass der Gemeinderat vor Jahren als Zielsetzung der Neuberechnung eine Kostendeckung von 50 Prozent festgesetzt hatte.

Ein Einzelgrab am alten Friedhof Danziger Straße sowie in den Friedhöfen in Dietersheim und Günzenhausen kostet statt 20 nun 42 Euro jährlich. Zur rechnerischen Kostendeckung hätte die Gebühr sogar 83,16 Euro betragen müssen.

Familiengräber kosten hier nun 89 statt 31 Euro. Für den modernsten Friedhof in Eching, den Südfriedhof an der Heidestraße, gelten andere Regeln, weil dort die Grabstellen breiter und die Grabfelder anders strukturiert sind. Hier werden die Einzelgräber von 23 auf 33 Euro erhöht, bei doppelter Tiefe von 38 auf 42 Euro und die Familiengräber von 46 auf 69 Euro; bei doppelter Tiefe von 76 auf 95 Euro. Die Nutzung des Leichenhauses in den Friedhöfen Dietersheim und Günzenhausen kostet nun 106 Euro statt bisher 51. In den beiden Echinger Friedhöfen hatte diese Gebühr bereits bei 102 Euro gelegen.

Die neuen Gebühren werden sowohl bei neuen Gräbern berechnet als auch bei der Verlängerung alter Grabstätten. In die Neuberechnung eingeflossen sind auch die neuen Urnenfelder und Bestattungsmöglichkeiten im Südfriedhof. Die neuen Urnengräber im Erdboden kosten 39 Euro, in der Urnenwand 62 Euro, in einer Stele 72 Euro. Zur Erfassung dieser neuen Angebote wurde auch das 17-seitige Satzungswerk zum Friedhofswesen neu gefasst.

Die Grünen hatten dazu beantragt, in dieser Satzung auch festzuschreiben, dass zum Aufstellen eines Grabsteins ein Nachweis vorgelegt werden müsse, dass dieser ohne Kinderarbeit angefertigt worden sei. Gerade bei der Bearbeitung von Natursteinen würden in vielen Ländern Kinder ausgebeutet. Die Rathausverwaltung wurde vom Hauptausschuss des Gemeinderats beauftragt, geeignete Formulierungen zu finden, um die Verwaltungsarbeit mit der Nachweiskontrolle nicht über Gebühr zu belasten.

© SZ vom 17.02.2017 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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