Erdinger Herbstfest:Milde Strafe für Maßkrug-Schläger

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Ein 21-jähriger Schweizer wird für eine rüde Keilerei auf dem Erdinger Herbstfest zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Florian Tempel

Erding - Er war extra aus der Schweiz angereist, um einen lustigen Tag auf dem Erdinger Herbstfest zu verbringen. Doch der 27. August 2010 endete alles andere als gemütlich, nicht für ihn, und vor allem nicht für andere: Der 21-jährige Eidgenosse hieb gegen 19.30Uhr aus nichtigem Anlass einem gleich alten Mann aus Pliening seinen Maßkrug ins Gesicht und schlug ihm so eine klaffende Wunde über der linken Augenbraue. Nach seiner Festnahme durch die Polizei rastet er zum zweiten Mal aus, randalierte und schlug wieder wild um sich. Nach über einem halben Jahr war er nun erneut in Erding. Am Amtsgericht, wo ihn Richterin Yvonne Folk wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Polizeibeamte zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilte. Eine milde Ahndung, wie Folk befand. Denn wer mit einem Maßkrug zuschlägt, der könne unter Umständen auch wegen versuchten Totschlags verurteilt werden. Die Tat des Schweizers war eine von einer guten Handvoll auffällig rüder Keilereien, die sich auf dem Erdinger Rummel im vergangenen Jahr ereignet haben. Die Stadt reagierte mit einem Verbot branntweinhaltiger Getränke rund um die Festzelte bei der nächsten Ausgabe des Festes.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig und beteuerte, wie leid ihm alles tue. Warum er losprügelte, konnte er nicht mehr sagen. Mit 1,5 Promille hatte er zwar einen für einen Volksfestbesucher nicht außergewöhnlich hohen Alkoholwert im Blut. Für ihn persönlich war das jedoch wohl schon deutlich zu viel gewesen. Im Durchgang zwischen den beiden Bierzelten war er zunächst mit einem gleich alten Mann aus Walpertskirchen zusammen gerempelt. Allein das brachte ihn in Rage und er bedrängte den Walpertskirchener. Ein 21-jähriger Mann aus Pliening kam seinem Walpertskirchener Freund zu Hilfe, drückte den Schweizer zur Seite - und bekam dessen Maßkrug ins Gesicht gehauen. Im ersten Moment schien ihm der Schlag "nicht so schlimm", so der Angeklagte. Der Getroffene ging zwar in die Knie, fiel aber nicht um. Dennoch war er übel verwundet. Über seiner linken Augenbraue klaffte eine Platzwunde, die mit sieben Stichen im Kreiskrankenhaus Erding genäht werden musste. Eine dicke Narbe wird ihn zeitlebens an das schmerzhafte Aufeinandertreffen mit dem Schweizer erinnern.

Dieser ließ sich nach seiner Tat zunächst anstandslos von der Polizei festnehmen. Als man ihn abführte, verlor er jedoch erneut die Nerven. Er rangelte sich wild mit einem 51-jährigen Polizeibeamten, riss ihm seine Armbanduhr vom Handgelenk und schleuderte sie mit Wucht gegen ein Fenster eines Polizeiautos. Auch nachdem der Polizist den Wüterich zu Boden gebracht hatte, gab er immer noch nicht klein bei, trat wild um sich und traf dabei eine 25-jährige Polizistin am Bein. Nach einer Nacht in der Arrestzelle der Polizeiinspektion Erding war dem jungen Mann sein Verhalten abends zuvor höchst peinlich. Im Protokoll seiner Vernehmung ist festgehalten, dass er sich einen "betrunkenen Idioten" nannte, der selbst "eine Tracht Prügel verdient gehabt hätte".

© SZ vom 21.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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