Süddeutsche Zeitung

Landgericht Landshut:Masskrugattacke als Mordversuch angeklagt

Ein 28 Jahre alter Erdinger hat auf dem Herbstfest einem 35-jährigen Münchner einen Masskrug dreimal mit voller Wucht gegen den Kopf geschlagen. Er habe dabei den Tod des Mannes "billigend in Kauf genommen" und "heimtückisch" gehandelt, so die Staatsanwaltschaft

Von Florian Tempel, Erding

"Er ist ein total sonniges Gemüt, ein toller Familienpapa und eher ein ruhiger Typ." So charakterisierte seine Lebensgefährtin den Angeklagten. Und so kennen den 28-jährigen Erdinger auch sein bester Freund und dessen Freundin. Kein bisschen gewalttätig sei er, ein liebenswerter Kerl und "voll in Ordnung". Doch die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen versuchten Mordes angeklagt. Nach fast neun Monaten U-Haft hat am Dienstag der Prozess am Landgericht Landshut begonnen.

Am 31. August vergangenen Jahres hat der Angeklagte auf dem Erdinger Herbstfestes im Weißbräu-Zelt einem 35-jährigen Münchner von hinten und ohne Vorwarnung einen Masskrug dreimal gegen den Kopf und ins Gesicht geschlagen. Er habe "den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen", heißt es in der Anklage, und dabei "heimtückisch" gehandelt. Heimtücke ist ein sogenanntes Mordmerkmal, ohne dieses würde die Anklage auf versuchten Totschlag lauten.

Das Opfer erlitt durch die Bierkrugschläge eine mehrfache Nasenbeinfraktur und ging beim letzten Schlag, bei dem der Krug zersplitterte, bewusstlos zu Boden. Nach einigen Minuten kam der Mann noch im Bierzelt wieder zu sich. Die äußerlich erkennbaren Verletzungen sind verheilt. Auch die starken Kopfschmerzen und wiederkehrenden Schwindelgefühlen, die ihn viele Wochen plagten, sind verschwunden oder haben zumindest deutlich nachgelassen. Geblieben aber ist ein Tinnitus, ein so starkes Summen und Sausen im rechten Ohr, dass er auf dieser Seite kaum etwas hören könne, berichtete der 35-Jährige vor Gericht. Noch nicht bewältigt hat er zudem eine posttraumatische Belastungsstörung mit starken Angstzuständen und depressiven Phasen, wegen der er weiterhin in psychotherapeutischer Behandlung ist.

Dass an all dem der Angeklagte schuld ist, daran meldete niemand Zweifel an. Es gibt viele Zeugen und es existiert vor allem die Aufzeichnung einer Überwachungskamera. Auf den Aufnahmen, die im Gerichtssaal auf eine Leinwand projiziert und in normaler Geschwindigkeit sowie in Zeitlupe gezeigt wurden, sind der Angeklagte, das Opfer und die Bierkrugattacke sehr gut zu erkennen.

Der Angeklagte sagte vor Gericht, er selbst habe zwar keine konkreten Erinnerungen an seine Tat, müsse sich aber anhand der Bilder eingestehen, dass er brutal zugeschlagen hat. Warum er das getan haben, "kann ich mir nicht erklären", sagte er, "ich habe nie damit gerechnet, dass ich so was machen würde". Es lag sicher nicht so sehr am Alkohol. Mit etwa einer Promille im Blut war der Angeklagte nicht übermäßig betrunken. Laut einem medizinischen Gutachter ist er deshalb auch voll schuldfähig.

Für das Opfer und für den Anklagten war der 31. August 2019 zunächst ein schöner Tag. Der 35-jährige Münchner hatte am ersten Herbstfest-Samstag ein erstes Date mit einer neuen Bekannten. Die beiden gingen relativ spät aufs Volksfest, schlenderte erst herum, fanden dann die Musik und die Stimmung im Weißbierzelt richtig gut und hatte einen eigenen Tisch, an dem nur sie zwei ausgelassen auf den Bierbänken tanzten. Der Angeklagte und seine Lebensgefährtin hatten am Nachmittag Besuch von einem befreundeten Paar bekommen. Die Frauen gingen schon am frühen Abend aufs Herbstfest, die beiden Männer kamen, nachdem der Angeklagte seine kleine Tochter ins Bett und das Babyfone zu den Eltern seiner Freundin nebenan gebracht hatte, später nach. Auch bei diesen vier, so die einhelligen Aussagen, war die Stimmung und die Laune gut. Erst ganz zum Schluss, als das letzte Lied gespielt war und die Leute begannen, das Zelt zu verlassen, gab es Streit - aus einem winzigkleinen, nichtigen Anlass.

Die Bekannte des Münchners hatte aus Versehen, beim Hüpfer von der Bierbank herunter, die Freundin des Freundes des Angeklagten angerempelt. Die Frau entschuldigte sich. Dennoch beleidigte der Freund des Angeklagten das spätere Opfer. Dann mischte sich der Angeklagte ein und sagte zum ihm: "Komm, du willst Ärger, dann geh ich zwei Minuten vors Zelt, nein in zwei Sekunden, und dann mach ich dich kalt." Die Frauen versuchten beruhigend auf die Männer einzuwirken. Doch als der Münchner mit seiner Bekannten wegging, schnappte sich der Angeklagte einen Masskrug, ging ihm nach, trat ihm in den Rücken und schlug dreimal mit voller Wucht zu. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

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SZ vom 20.05.2020
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