Erding:Vergewaltigung nur vorgetäuscht

19-Jährige hat Verhältnis und verstrickt sich in Lügen. Amtsgericht stellt Verfahren "ausnahmsweise" ein

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Mit einem blauen Auge ist am Amtsgericht eine 19-jährige Erdingerin davon gekommen, die im vergangenen Jahr behauptet hatte, in einem Park in Erding von einem 30 bis 40 Jahre alten Mann vergewaltigt worden zu sein. Tatsächlich hatte sie mit einem 37-Jährigen ungeschützten Sex und hatte Angst, dass sie schwanger geworden sein könnte. Ihrer Freundin erzählte sie aber nicht die Wahrheit, sondern, dass ihr "was Blödes" passiert sei. Diese vermutete eine Vergewaltigung und drängte die 19-Jährige zu einer Anzeige. Da sie aus Furcht vor der Reaktion ihrer Eltern niemandem die Wahrheit sagen wollte, nahm das Verhängnis seinen Lauf. Die spätere Richtigstellung durch einen Anwalt führte zu einer Anklage wegen "Vortäuschens einer Straftat". Richter Michael Lefkaditis stellte letztlich im Einverständnis mit der Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Man merkte der 19-Jährigen vor Gericht deutlich an, dass ihr alles ziemlich peinlich ist. Mit leiser Stimme schilderte sie, was am 6. Juli 2019 tatsächlich passiert sei und wie das Verhängnis seinen Lauf nahm. Sie habe zu dem Zeitpunkt schon rund ein Jahr Kontakt zu dem älteren Mann gehabt. Er habe sie unter Druck gesetzt, mit ihm Sex zu haben. Und an jenem Tag sei es passiert. Da sie niemandem ein Wort über den Mann erzählt habe, sei sie mit der Aussage, dass ihr was Blödes passiert sei, gegenüber ihrer Freundin in Erklärungsnot geraten. Diese habe so lange auf sie eingeredet, bis sie mit ihr zur Polizei in München ging, wo ihre Freundin zuerst mit den Polizisten sprach. Bei ihrer Befragung habe sie dann sozusagen die Vermutung ihrer Freundin gegenüber den Beamten bestätigt.

Der Sachbearbeiter bei der Polizei, der als einziger Zeuge in der Verhandlung auftrat, sagte, dass die vernehmenden Beamten damals ein "komisches Gefühl" gehabt hätten. Da die angebliche Vergewaltigung in Erding gewesen sein sollte, wurden die Ermittlungen an die Kollegen in Erding übergeben. Dort hätte die 19-Jährige am nächsten Tag die Kleidung abgeben sollen, die sie zur Tatzeit getragen haben wollte, wegen möglicher DNA-Spuren. Das machte sie aber nicht sofort und auf Nachfrage reichte sie auch nur Oberbekleidung und keine Unterwäsche eine. Die habe sie angeblich schon gewaschen.

Auch dem Sachbearbeiter, der sie erneut befragte, kam das Verhalten der 19-Jährigen "komisch" vor. Sie sei verschlossen gewesen, habe mit leiser Stimme gesprochen, immer in den Boden geschaut. Von einer Vergewaltigung habe sie etwas Abstand genommen. Sie habe zwar zweimal Nein gesagt, aber nur in einem "normalen Tonfall" und der Mann habe es vielleicht gar nicht richtig wahrgenommen und sie hätte es dann einfach über sich "ergehen" lassen. Bei der zweiten Vernehmung habe die 19-Jährige auch gefragt, ob sich damit die Sache nicht erledigt habe.

Dass die Tat nur vorgetäuscht war, kam ein paar Tage später heraus. Die 19-Jährige erzählte ihrem Bruder, was sie losgetreten hatte mit der Anzeige. Der wiederum kennt aus der Schule die Tochter eines Rechtsanwaltes, der sie jetzt vor Gericht auch vertrat. Über die Tochter erfuhr es der Anwalt und der rief sofort bei der Polizei an, damit die Ermittlungen eingestellt werden. Das Ganze erfüllte dennoch den Straftatbestand der Vortäuschung einer Straftat.

Die Jugendgerichtshilfe sah in der 19-Jährigen eine Heranwachsende, die noch nicht in der Lage sei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Es gebe eine Reifeverzögerung und noch keinen Ablöseprozess von ihren Eltern, bei denen sie noch lebe. Die Erziehung sei streng, auch im Sinne christlicher Werte und Sex vor der Ehe sei tabu. Zudem sei der Druck durch ihre Freundin groß gewesen. Die Konsequenzen ihrer Anzeige seien ihr erst später richtig bewusst worden. Ihr tue alles sehr leid und sie habe bereits begonnen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe plädierte deshalb für die Einstellung des Verfahrens gegen 20 Beratungsstunden bei der Brücke.

Die Staatsanwältin willigte erst ein, nachdem sie der 19-Jährigen klar gemacht hatte, dass der Vorwurf einer Vergewaltigung keine Bagatelle sei. Da aber keine konkrete Person durch die Vortäuschung zu Schaden gekommen war, wie ihr Verteidiger anführte, stellte der Amtsrichter "ausnahmsweise" das Verfahren ein. Das Verfahren am Amtsgericht sei für die 19-Jährigen bestimmt eine "lehrreiche Erfahrung". Die 20 Beratungsstunden muss sie aber ableisten.

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