Süddeutsche Zeitung

Erding:Ungleiche Entlastung

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Durch die Änderung des Eisenbahn­kreuzungsgesetzes sparen manche Gemeinden Millionen, andere hingegen gar nichts

Von Florian Tempel, Erding

Der Ausbau der Bahnlinie München - Mühldorf, der nicht mehr auf dem bislang üblichen Weg genehmigt, sondern vom Bundestag mit einem eigenen Gesetz beschlossen werden soll, bleibt für die Kommunen entlang der Strecke so oder so eine Belastung. Die am vergangenen Freitag ebenfalls beschlossene Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes bringt nur in speziellen Fällen finanzielle Entlastung. Die Gemeinden Ottenhofen und Walpertskirchen haben, so wie es aussieht, gar nichts davon. Für Wörth bringt die Gesetzesänderung hingegen eine echte Erleichterung. Auch Dorfen sollte entlastet werden, wenngleich die Stadt bereits vorab für neue Bahnbrücken viel zahlen musste.

Die Kommunen werden von der Mitfinanzierung nur befreit, wenn sogenannte höhengleiche Bahnübergänge - also im Normalfall ein Bahnübergang mit Schranken - durch eine Unter- oder Überführung ersetzt werden. Wenn bestehende Unter- oder Überführungen von Gemeindestraßen neu gebaut werden - was beim zweigleisigen Bahnausbau an vielen Stellen vorkommt - müssen die Kommune wie bisher einen Teil der Kosten tragen.

Ein Beispiel dafür ist die Eisenbahnbrücke bei Embach, einem Weiler bei Dorfen. Die Stadt Dorfen, die selbst kein besonderes Interesse an einem Neubau hat, muss wohl oder übel dennoch ein Drittel der geschätzten 1,8 Millionen Euro Baukosten übernehmen. Sie darf aber darauf hoffen, dass der Freistaat Bayern einen ordentlichen Zuschuss zahlt und etwa die Hälfte des kommunalen Anteils übernimmt. Ärgerlich ist zudem, dass man für zwei nagelneue Straßenbrücken, die die Deutsche Bahn schon mal vorab bauen ließ, bereits kräftig zur Kasse gebeten wurde. Da kommt die Gesetzesänderung zu spät. Die Zukunft bleibt in Dorfen gemischt: Beim Neubau des Bahnübergangs in Kloster Moosen wird die Stadt von Zuzahlungen befreit, für neue Eisenbahnüberführungen in Esterndorf und Anning wird man aber wohl Geld hinlegen müssen.

Für den Wörther Bürgermeister Thomas Gneißl (Freie Wähler) ist die Gesetzesänderung eine gute Nachricht. Nach der aktuellen Planung musste sich die Gemeinde auf Millionenzahlungen für die Auflösung des Bahnübergangs an der Stalleringer Straße und für eine Brücke an der Rottmanner Straße in Hörlkofen einstellen. Das fällt nun weg. Es bleiben dennoch hohe Beträge an anderer Stelle zu finanzieren. Der Bahnübergang an der Hohenlindener Straße ist zwar eine Staatsstraße. Die geplante Unterführung muss also grundsätzlich der Staat bezahlen. Ein Geh- und Radweg wird allerdings als Extrawunsch gewertet - für den die Kommune aufkommen muss.

Walpertskirchen hat von der Gesetzesänderung nichts, was Bürgermeister Franz Hörmann (CSU) nur zähneknirschend zur Kenntnis nimmt. Die Gemeinde muss zum Beispiel die Straßenbrücke über die Bahnstrecke bei Schwarzhölzl neu bauen. Weil die Vorschriften verbindlich fordern, dass man auf der neuen Brücke 70 Stundenkilometer fahren darf - statt bisher maximal 60 -, wird sie sogar extra teuer.

In Ottenhofen ist es wiederum so: Zwar wird die Wimpasinger Brücke gestrichen. Dafür muss die Gemeinde aber eine Straße parallel zur Bahn bis zur nächsten Unterführung bauen, was etliche Hunderttausend Euro kosten wird. Auch zwei neue Unterführungen "kosten uns einen Haufen Geld", sagt Bürgermeisterin Nicole Schley (SPD). Wobei eines noch dazu kommt: Die Gemeinde zahlt beim Bahnausbau kräftig mit, obwohl sie im Gegensatz zu den anderen Kommunen an der Strecke keinen Bahnhof hat.

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SZ vom 04.02.2020
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