Süddeutsche Zeitung

Erding:Teststrecke

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Der Bundestag macht den Landkreis zum Versuchslabor: Der Ausbau der Bahnstrecke München - Mühldorf und der Bau der Walpertskirchener Spange sollen per Gesetz beschlossen werden.

Von Florian Tempel, Erding

Der Ausbau der Bahnlinie München - Mühldorf und der Bau der Walpertskirchener Spange werden gewissermaßen zu Teststrecken und der Landkreis Erding zum Versuchslabor. Der Bundestag hat am Freitag ein neues Gesetz beschlossen, das die Genehmigung der Ausbaustrecke (ABS 38) sowie 13 weiterer Verkehrsprojekte neu regelt. Am Ende der Genehmigungsverfahren wird nicht mehr das Eisenbahnbundesamt einen Planfeststellungsbeschluss erlassen, sondern der Aus- und Neubau wird vom Bundestag per Gesetz beschlossen. Das hat eine wesentliche und gewollte Konsequenz: Die Möglichkeiten von Klagen vor einem Verwaltungsgericht werden deutlich eingeschränkt, sodass schneller gebaut werden kann.

Ein zweites am Freitag beschlossenes Gesetz ändert das in vielen Stadt- und Gemeinderäten leidlich bekannte Eisenbahnkreuzungsgesetz. Bislang mussten Kommunen ein Drittel der Kosten tragen, wenn Bahnübergänge, Unter- oder Überführungen neu gebaut wurden. In Zukunft sind die Kommunen von der Zuzahlung vollständig befreit.

Das neue Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren trägt den überlangen und sehr technokratischen Namen Maßnahmengesetz-Vorbereitungsgesetz. In einer Zusammenfassung auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums wird es deutlich kürzer und knackiger erklärt. Dort heißt es, dass es auch und vor allem um Klimaschutz gehe, wenn die "Umsetzung von wichtigen umweltfreundlichen Verkehrsprojekten beschleunigt" werde. Baurecht durch einzelne Maßnahmengesetze zu schaffen ist schon im Koalitionsvertrag und zuletzt auch im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ausdrücklich vorgesehen.

Dass Infrastrukturvorhaben nicht durch einen Verwaltungsakt, sondern ein Bundesgesetz genehmigt werden, ist nichts wirklich Neues. Maßnahmengesetze waren Anfang der 1990er Jahre auch für die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit vorgesehen. Auch damals mit der Begründung, so werde es schneller gehen. Tatsächlich wurden dann jedoch nur zwei Teilprojekte - die Autobahnumgehungen von Stendal und Wismar - mit je einem speziellen Maßnahmengesetz realisiert. Danach ließ das Bundesverkehrsministerium wieder die Finger davon und man kehrte zurück zu den bekannten Planfeststellungsverfahren.

Nun will man es noch einmal probieren und die Sache im Landkreis Erding einem Realtest unterziehen. In der Liste des neu aufgelegten Beschleunigungsgesetzes sind zwölf Projekte im Schienen- und Wasserstraßenbereich aufgeführt. An allererster Stelle wird der "Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing" genannt. Die Walpertskirchener Spange, die eine Bahnverbindung nach Erding schafft und über den Ringschluss somit weiter zum Flughafen München, ist nicht extra genannt. Doch seit etwa einem Jahr gehört die Walpertskirchener Spange fest zum Gesamtprojekt ABS 38 dazu. Dass für die Walpertskirchener Spange schon das Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt losgegangen ist, macht nichts. Das frisch beschlossene Gesetz sieht sowieso vor, dass sich das Prüfungsverfahren vor dem abschließenden speziellen Maßnahmengesetz "an das Planfeststellungsverfahren anlehnt" und laufende Verfahren in den neuen Modus überführt werden können. Es werde dieselben Umweltprüfungen geben, auch wie bisher Öffentlichkeitsbeteiligung und einen Erörterungstermin. Was wegfallen werde, und laut Bundesverkehrsministerium "langwierige Verfahren verkürzt" sowie "Doppelprüfungen vermeidet", sind Klagen vor Gericht.

Hans Handel, der im Weiler Schwarzhölzl lebt, wo die Walpertskirchener Spange Richtung Erding abzweigen soll, ist schon seit Monaten, seit die Gesetzesvorlage im Herbst 2019 erstmals bekannt wurde, genau deswegen alarmiert. Er sieht die Rechte der Anwohner an der Walpertskirchener Spange in Gefahr, wenn es zum Beispiel um Lärmschutz geht. Das neue Gesetz lässt eine Überprüfung vor Gericht nur direkt am Bundesverwaltungsgericht zu. Die Walpertskirchener Spange betrifft aber nicht nur Bürger, sondern geht auch durch ein FFH-Naturschutzgebiet an der Strogen.

Die Grünen im Bundestag stimmten wie die Linken gegen das Gesetz, weil es das Klagerecht von Umweltverbänden ausschalte und den Rechtsschutz von Bürgern einschränke. Das sei nicht verfassungskonform und verstoße auch gegen EU-Recht, so die Grünen in ihrem Entschließungsantrag. Das Gesetz werde vor dem Europäischen Gerichtshof nicht bestehen und genüge nicht der sogenannten Aarhus-Konvention, die die Beteiligungsrechte der Bürger in Umweltfragen regele.

Kai Niebert, der Präsident des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring, hatte schon im Herbst, als der Gesetzentwurf vorgelegt wurde, scharfe Kritik geübt: "Anstelle von qualifizierten Behörden sollen künftig Bundestagsabgeordnete beliebige Infrastrukturprojekte beurteilen und bewilligen. Durch diese Verschmelzung von Legislative und Exekutive wird die verfassungsrechtlich verbriefte Gewaltenteilung aufgehoben. Das Gesetz ist in der vorliegenden Form indiskutabel und grob rechtswidrig."

Aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kommen ganz andere Töne. Dort wird als positiver Effekt neben der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren auch dies erwartet: "Die Akzeptanz für die Verkehrsprojekte steigt, da sie vom höchsten demokratisch legitimierten Gesetzgeber beschlossen werden."

Gegen die Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetz, gab es im Bundestag keine Einwände. Dass die Kommunen endlich von der Mitfinanzierung neuer Bahnbrücken befreit werden, fanden alle Fraktionen gut und richtig. Im Landkreis Erding dürfte die gute Nachricht aber nicht in allen Kommunen, die an einer Bahnstrecke liegen, für ungeteilte Freude sorgen. Denn es kommt zu spät.

In Dorfen wurden zum Beispiel erst unlängst große Straßenbrücken über die Bahngleise der ABS 38-Strecke gebaut. Die Brückenbauten beim Weiler Lappach und der Einöde Niederhöning waren aus dem Großprojekt ausgegliedert worden - warum hat nie jemand verstanden. Die Brücken wurden im Vorgriff auf den zweigleisigen Bahnausbau errichtet. Der Finanzierungsanteil für die zwei Brücken, den die Stadt Dorfen zu zahlen hatte, lag zusammengerechnet bei 1,8 Millionen Euro. Einen Teil bekommt die Stadt immerhin durch Zuschüsse erstattet. Doch erst vor einer Woche stand im Bauausschuss wieder die finanzielle Beteiligung an einer Eisenbahnüberführung auf der Tagesordnung. Der Neubau bei Embach, der in diesem Fall direkt zum ABS 38-Projekt gehört, soll die Stadt etwa 300 000 Euro Kosten, wenn sie in einer Erklärung unterschreibt, dass sie auch sie einen Umbau wünscht. Ohne die Zustimmung gäbe es nicht einmal Zuschüsse, sodass man letztlich womöglich doppelt so viel zahlen müsse, erklärte Bürgermeister Heinz Grundner (CSU).

Was er im Bauausschuss des Dorfener Stadtrats nicht erzählte: Als Mitglied des ABS 38-Projektbeirats muss er bereits seit der Sitzung am 11. November gewusst haben, dass das Eisenbahnkreuzungsgesetz zugunsten der Kommunen geändert wird. Das war, wie man dem offiziellen Sitzungsprotokoll entnehmen kann, ein Thema im Projektbeirat. Genauso, wie es Informationen zu dem für den Bahnausbau im Landkreis nicht ganz unwesentlichen Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz gegeben hat, die Grundner aber an seinen Stadtrat ebenso wenig weitergab.

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SZ vom 01.02.2020
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