Erding/Taufkirchen:Das kann dauern

Taufkirchener Händler unterliegt vor Gericht mit Betrugsklage gegen Restpostenaufkäufer

Von Thomas Daller, Erding/Taufkirchen

Mit einem Freispruch endete der Prozess gegen einen 57-jährigen Mann, der den Betreiber eines Taufkirchener Sportartikelgeschäftes um 11 000 Euro geprellt haben soll. Vor Gericht war ihm nicht nachzuweisen, dass er tatsächlich vorhatte, die auf Kommission übernommene Ware nicht zu bezahlen.

Die Sache begann mit einem Wasserschaden in dem Sportartikelgeschäft, bei dem Bekleidung nass wurde und nicht mehr als neu verkauft werden konnte. Über eine Anzeige wandte sich der Inhaber an einen Restpostenhändler, der auch interessiert war. Anfang Februar vergangenen Jahres besichtigte er diese Ware, bei der es sich um einen Posten von 800 bis 1000 Teilen handelte. Er einigte sich mit einer Angestellten auf einen Kaufpreis von 6000 Euro. Als er die Ware dann abholen wollte, versuchte die Lebensgefährtin des Inhabers, einen höheren Preis zu erzielen. 11 000 Euro wollte sie haben, er akzeptierte unter der Bedingung, dass er die Ware in Kommission nehme und zehn Prozent Provision bekäme. Zusammen mit anderen Restposten schnürte er ein großes Verkaufspaket und verkaufte die Ware für 45 000 Euro an einen Restpostenladen in Rumänien. Mit dem Inhaber dieses Ladens hatte er nach eigenen Angaben bereits zwei mal Geschäfte gemacht und alles sei dabei gut gegangen. Nur dieses mal gab es Probleme. Er erhielt das Geld nicht, obwohl er eigens noch einmal nach Rumänien geflogen sei, um seine Forderung zu unterstreichen. Unterdessen wurde der Inhaber des Ladens in Taufkirchen ungeduldig, den er immer wieder hingehalten habe, weil er selbst das Geld nicht hatte. Schließlich ging die Geschäftsbeziehung in die Brüche: Der Taufkirchener drohte mit Anzeige wegen Betrugs, woraufhin der Restpostenhändler nichts mehr mit ihm zu tun haben wollte. Lediglich per E-Mail schickte er dem Taufkirchener eine Aufforderung, dass er ihm eine Rechnung über den fälligen Betrag zusenden solle.

Auf die Drohung mit der Anzeige habe er deswegen so heftig reagiert, sagte er vor Gericht, weil er ein erhebliches Vorstrafenregister habe. Aber seitdem er eine Familie habe, habe er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen. Nur mit der Resozialisierung klappe es bei seiner "unseligen Vorgeschichte" nicht: "Ich kriege keine Arbeit. Deswegen mache ich alles; ich streiche Wohnungen, mache Umzüge und verkaufe Restposten."

Und auf der Rechnung habe er bestanden, weil er erst kurz davor eine Steuerprüfung durch das Finanzamt hatte, und ohne diesen Beleg Probleme bei der Mehrwertsteuer bekommen könne. Der Taufkirchner hielt dies allerdings nur für einen weiteren Schritt, die Zahlung zu verschleppen und reagierte nicht darauf. Stattdessen erstattete er Anzeige wegen Betrugs. Der Restpostenhändler hatte nach eigenen Angaben aber inzwischen die ersten Teilzahlungen aus Rumänien erhalten und behauptete, dass er ab diesem Zeitpunkt dem Taufkirchner das Geld nun zurück zahlen wollte. Aber eben nur gegen Rechnung. Der Taufkirchener wiederum berief sich vor Gericht auf die mündliche Vereinbarung, der Restpostenhändler komme persönlich mit dem Bargeld vorbei, dann werde er auch eine Rechnung erhalten. Allerdings war diese Absprache vor dem Abbruch der Geschäftsbeziehung vereinbart worden. Nach der Drohung mit der Anzeige, sagte der Restpostenhändler vor Gericht, habe er keinen Wert auf einen weiteren persönlichen Kontakt gelegt.

Für die Juristen war der Fall klar: Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger plädierten auf Freispruch, weil kein Betrugsvorsatz bei Vertragsabschluss ersichtlich sei. Richterin Christina Tenschert schloss sich dieser Auffassung an.

Schwierig wird es für den Taufkirchener Sportartikelhändler, der von dem Beklagten immer noch kein Geld bekommen hat. Sollte der Restpostenhändler die angekündigten Rückzahlungen weiter verschleppen, bleiben ihm nach der strafrechtlichen Niederlage vor Gericht nur noch zivilrechtliche Schritte. Und das kann ebenfalls dauern.

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