Wasserschaden„Tanzwelt“ erreicht Teilerfolg vor Gericht

Lesezeit: 2 Min.

Wegen eines Brandes kann die „Tanzwelt“ Erding seit Ostern 2024 ihre Räume am Schönen Turm nicht nutzen.
Wegen eines Brandes kann die „Tanzwelt“ Erding seit Ostern 2024 ihre Räume am Schönen Turm nicht nutzen.
Renate Schmidt
  • Das Oberlandesgericht München verurteilt die Versicherung der Vermieterin zur Zahlung von rund 30 400 Euro an die Tanzschule „Tanzwelt" Erding.
  • Der Teilerfolg bezieht sich auf einen Wasserschaden aus 2019, ausgelöst durch ein undichtes Eckventil der ursprünglichen Mieter.
  • Seit Ostern 2024 kann die Tanzschule ihre Räume am Schönen Turm wegen eines Brands nicht nutzen.
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Die Tanzschule hat vor dem Oberlandesgericht München einen Teilerfolg erzielt. Nachzahlungen sollen folgen. Doch bis zur Rückkehr in die Räume am Schönen Turm sind noch einige Hürden zu überwinden.

Von Regina Bluhme, Erding

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Im Streit um die Folgen eines Wasserschadens hat das Oberlandesgericht München der „Tanzwelt“ Erding teilweise recht gegeben. Die Versicherung der Vermieterin muss der Tanzschule laut einem kürzlich ergangenen Urteil rund 30 400 Euro zahlen. Dabei handelt es sich um zwei Zahlungen – einmal in Höhe von 13 723 Euro und einmal von 16 713 Euro. Der Streitwert hatte bei rund 178 450 Euro gelegen.

In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München ging die „Tanzwelt“ Erding beziehungsweise deren Inhaber Chriss Melzer gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts Landshut vor. Die Beklagte ist eine hundertprozentige Tochter von Fischers Wohltätigkeitsstiftung Erding.

Hintergrund des Verfahrens ist ein Wasserschaden in der Tanzschule aus dem Jahr 2019. Chriss Melzer, der die „Tanzwelt“ am Schönen Turm in der Erdinger Altstadt 2014 übernommen hat, hatte im Vorfeld der Gerichtsverhandlung  der SZ erklärt, er habe erhebliche Summen für die Sanierung nach dem Wasserschaden vorfinanzieren müssen. Dieses Geld wolle er von der Vermieterin zurückhaben.

Laut der 24-seitigen Urteilsbegründung steht jetzt fest, was den Wasserschaden 2019 ausgelöst hat: ein undichtes Eckventil, das die ursprünglichen Mieter eingebaut haben. Wie es anschließend zu dem Wasserschaden kam, konnte allerdings auch der vom Gericht bestellte Sachverständige nicht klären.

Vor dem Oberlandesgericht München ist die Streitsache zwischen der Tanzschule „Tanzwelt“ Erding und deren Vermieterin, der Fischers Stiftungsverwaltungs GmbH, gelandet.
Vor dem Oberlandesgericht München ist die Streitsache zwischen der Tanzschule „Tanzwelt“ Erding und deren Vermieterin, der Fischers Stiftungsverwaltungs GmbH, gelandet.
Matthias Balk/dpa
Bis zur Wiederherstellung der alten Räume nutzt Chriss Melzer für seine Tanzschule einen provisorischen Übungsraum an der Dorfener Straße.
Bis zur Wiederherstellung der alten Räume nutzt Chriss Melzer für seine Tanzschule einen provisorischen Übungsraum an der Dorfener Straße.
Renate Schmidt

Matthias Vögele, Geschäftsführer der Fischers Wohltätigkeitsstiftung,  schreibt auf Nachfrage zum Urteil des Oberlandesgerichts, die Versicherung sei nur zu „geringen Zahlungen“ verurteilt worden. Zum einen betreffen diese laut Gericht die  Kosten für die Beseitigung von Schäden am Parkettboden, zum anderen Mietrückzahlungen. Im Übrigen sei die Klage überwiegend abgewiesen worden, sagte Vögele.

Chriss Melzer erklärt in einer E-Mail auf Nachfrage, er wolle sich noch nicht ausführlich äußern, da die Möglichkeit bestehe, dass die Gegenseite in Berufung gehe. „Fest steht jedoch, dass die Stiftung nachzahlen muss. Tatsächlich sind bereits erste Zahlungen geflossen und weitere werden folgen.“ Er schreibt, der „Stein kommt also langsam ins Rollen, und wir kämpfen uns Schritt für Schritt zurück in den ,Turm', also in unsere Räumlichkeiten“. Das sei aktuell das oberste Ziel.

Die Räume am Schönen Turm kann die „Tanzwelt“ allerdings seit Längerem nicht nutzen. Grund dafür ist ein verheerender Brand im Jahr 2024, dessen Ursache bis heute nicht geklärt ist. Für die Beseitigung der Schäden habe er ebenfalls eine hohe Summe vorfinanziert, so Chriss Melzer. Allein für Rückbau und Entrümpelung seien Kosten von mehr als 160 000 Euro angefallen. Auch in diesem Fall sind sich Tanzschule und Vermieterin über eine mögliche Kostenerstattung nicht einig.

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