Nach AfD-Anzeige gegen Helga StíeglmeierStrafverfahren eingestellt

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Die Erdinger Grünen-Kreis- und Stadträtin Helga Stieglmeier hat es jetzt schwarz auf weiß, dass gegen sie nicht weiter wegen Beleidigung ermittelt wird.
Die Erdinger Grünen-Kreis- und Stadträtin Helga Stieglmeier hat es jetzt schwarz auf weiß, dass gegen sie nicht weiter wegen Beleidigung ermittelt wird. (Foto: Marco Einfeldt)

AfD-Bezirksrätin scheitert mit einer Anzeige gegen die Grünen-Kreisrätin wegen Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft Landshut stellt das Verfahren mit Hinweis auf die Meinungsfreiheit ein.

Von Regina Bluhme, Erding

„Wir wählen keine Faschistinnen.“ Dieser Satz aus der Kreistagssitzung im vergangenen Jahr brachte der Erdinger Grünen-Kreisrätin Helga Stieglmeier eine Anzeige ein. Eine AfD-Bezirksrätin fühlte sich von ihr persönlich beleidigt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Landshut das Verfahren mit Hinweis auf die Meinungsfreiheit eingestellt.

Helga Stieglmeier hat am Donnerstag ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Landshut erhalten. Die Behörde teilt ihr darin mit, dass nicht länger gegen sie wegen Beleidigung ermittelt werde und das Verfahren eingestellt worden sei. Auslöser war eine Kreistagssitzung in Erding im vergangenen Jahr. Helga Stieglmeier, zugleich stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, hatte dort angekündigt, die Grünen würden einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht nicht zustimmen – weil sich unter den 22 Vorschlägen auch AfD-Mitglied Manuela Schulz befand. „Wir wählen keine Faschistinnen“, erklärte Stieglmeier.

Daraufhin erstattete Schulz Anzeige wegen Beleidigung, „persönlich und in meinem Namen“, wie sie damals der SZ in einer E-Mail schrieb. Stieglmeier betonte damals, und das sagt sie am Donnerstag am Telefon erneut, dass sie sich mit „Faschistinnen“ genderneutral auf alle Mitglieder der AfD bezogen habe. Diese Partei verachte die Institutionen des Rechtsstaats „und das ist nicht nur meine Privatmeinung“.  Erst kürzlich sei die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als insgesamt rechtsextremistisch eingestuft worden.

„Es wurde festgestellt, dass Sie unschuldig sind.“

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat auf Nachfrage am Donnerstag kurz schriftlich Stellung genommen. Pressesprecher Stefan Mayridl schreibt, maßgeblich für die Einstellung sei eine „Abwägung zwischen der Beeinträchtigung persönlicher Rechtsgüter und der Meinungsfreiheit“ gewesen. Diese habe ergeben, „dass die Meinungsfreiheit im konkreten Fall überwiegt“.  Hierfür habe zum Beispiel gesprochen, „dass die Äußerungen im Rahmen der Diskussion politischer Themen erfolgt sind“.

Sie sei erleichtert, dass das Verfahren eingestellt worden sei, sagt Helga Stieglmeier. Neben der kurzen Information über die Einstellung habe die Staatsanwaltschaft noch einen weiteren Satz geschrieben, so Stieglmeier, und über den habe sie sich besonders gefreut: „Es wurde festgestellt, dass Sie unschuldig sind.“

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