Erding:Sorge um die eigene Immobilie

Anlieger sehen neue Wohnanlage in Altenerding-Süd kritisch

In Altenerding soll das Grundstück nördlich des evangelischen Kindergartens an der Langen Feldstraße überplant werden. Zuletzt standen dort Container für Flüchtlinge, künftig soll an der Stelle eine Wohnanlage mit circa 30, zum Teil barrierefreien, Wohnungen errichtet werden. Dazu muss der Bebauungsplan Nr. 111 "Altenerding Süd" geändert werden. Während der Auslegung hatten mehrere Anwohner Bedenken angemeldet. Die einen fürchten Mehrverkehr und eine Verschandelung ihres Wohngebiets, ein Anwohner bangt um seinen Bergblick. Der Bauausschuss verabschiedete einstimmig die Änderung des Bebauungsplan und zwar so, wie sie vorgesehen war. Nun wird der Plan erneut ausgelegt.

Das Grundstück befindet sich im Besitz der Stadt. Ursprünglich sollte dort einmal ein Gemeindezentrum entstehen. Mehrere Privatpersonen inklusive Unterschriftenlisten wenden sich gegen die nun geplante Wohnbebauung. So wird unter anderem vorgebracht, dass durch die Wohnanlage mehr Verkehr auf das Viertel zukommt. Die Parkplatzsituation sei aber schon jetzt "sehr angespannt", heißt es in einer Stellungnahme. Künftig würden Radwege und Grünflächen zugeparkt und beschädigt, wodurch "das äußere Erscheinungsbild herabgesetzt" werde. Dies wiederum werde zu einer Wertminderung der anliegenden Grundstücke und Häuser führen. Äußerst kritisch wird von zwei Einwendern die Tiefgarage gesehen, von der ein Teil mindestens einen Meter sichtbar sein werde. Die Stadtverwaltung konterte: Die Verschlechterung der Parkplatzsituation sei "hypothetisch vorausgesagt". Von einer Wertminderung der Grundstücke sei nicht auszugehen. Zumal die Abstände zwischen den Gebäuden circa 40 Meter betragen und es nördlich und westlich einen Grünzug gebe. Eine weiterer Einwender sieht sich als Eigentümer einer Wohnung im Hochgernweg "in unzumutbarer Weise" belastet. Durch den Neubau werde ihm die weitläufige Aussicht, sogar Bergsicht, genommen. Hier konterte die Stadt, dass der unverbaubare Blick einzelner Personen aus ihren Wohnung kein zwingender städtebaulicher Grund sei, auf die Schaffung von Wohnraum zu verzichten.

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