Süddeutsche Zeitung

Erding:Schwarzbau wird nicht nachträglich genehmigt

Erdinger Stadträte wollen keinen Bebauungsplan aufstellen. So hätten sie dem Unternehmer und Freien Wähler Fehlberger entgegenkommen können

Von Antonia Steiger, Erding

Eine Halle, die um knapp 400 Quadratmeter größer als genehmigt ist, hat der Erdinger Unternehmer Hans Fehlberger, der für die Freien Wähler im Stadtrat sitzt und deren Sprecher er ist, in Pretzen gebaut. Jetzt muss er diesen Schwarzbau wohl wieder abtragen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag nicht seinem Wunsch entsprochen, einen Bebauungsplan für die Halle und das umliegende Areal aufzustellen. Dies wäre eine Möglichkeit gewesen, den Schwarzbau nachträglich zu genehmigen, doch die Gegenargumente waren erdrückend. Nur zwei Freie Wähler, die Zweite Bürgermeisterin Petra Bauernfeind und der dritte Landrat Rainer Mehringer, sowie der ÖDP-Stadtrat Stefan Treffler hätten diesen Weg für gangbar gehalten.

Es gibt eine lange Vorgeschichte: 2015 war Fehlberger erstmals im Rathaus, um Möglichkeiten zur Erweiterung seines Betriebs zu erörtern. Fehlberger handelt mit landwirtschaftlichen Maschinen und benötigt dementsprechend viel Platz. Rechtsamtsleiter Andreas Erhard referierte detailliert über den Fortgang der Verhandlungen, die in einer Übereinkunft zwischen Stadt und Unternehmer gipfelten, in der sich beide Seiten darauf einigten, dass der Betrieb um zwei Hallen erweitert werden dürfe, und das ohne Bebauungsplan. Eine der beiden Hallen durfte dabei sogar in ein Landschaftsschutzgebiet hineinragen. OB Max Gotz (CSU) betonte am Donnerstag mehrfach, dass sich alle Beteiligten intensiv um eine Einigung bemüht hätten, auch um einen heimischen Unternehmer, einen Familienbetrieb, bei dem die fünfte Generation in den Startlöchern stehe, in Erding zu halten. Es habe aber eine Bedingung gegeben: Dies müsse die letzte Erweiterung am Ortsrand von Pretzen sein. Wolle Fehlberger weiter wachsen, müsse dies an einem anderen Ort passieren. Auch Fehlberger war demnach damals damit einverstanden.

Später stellte Fehlberger aber doch noch einen Änderungsantrag für eine größere Halle, der aber nie genehmigt wurde, wie Erhard betonte. Der Unternehmer baute die Halle, die nicht ins Schutzgebiet hineinragt, trotzdem größer: Statt 35,5 mal 15 Meter wurde sie 37,96 mal 24,45 Meter groß. Mit einem Bebauungsplan hätte die Politik diesen Bau nachträglich genehmigen können, allerdings nur, wenn der Umgriff für den Bebauungsplan groß genug gewählt worden wäre. Ein kleiner Umgriff nur für die eine Halle sähe nach einer Gefälligkeitsplanung aus, sagte Erhard. Ein Bebauungsplan müsse aber erkennbar städtebaulich notwendig sein.

Also legten Fehlberger und ein Nachbar eine langfristig gedachte Planung mitsamt noch einer weiteren Halle und weiteren Wohnhäusern vor. Eine Mehrheit konnte sich dennoch nicht dazu durchringen, mit einem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans diesen Plänen eine Chance auf Realisierung zu geben. Gotz führte nicht nur an, dass man sich schon vor Jahren auf das Maximum geeinigt habe. Zudem verwies er auf die Signalwirkung für andere Bauwillige und auf den Grundsatz der Gleichbehandlung. Wie man ein Baurecht künftig durchsetzen wolle, wenn man in diesem Fall eine Zuwiderhandlung nicht nur nicht ahnden, sondern auch noch mit einem erhöhten Baurecht belohnen würde, das erschien auch Erhard schwierig. Helga Stieglmeier fügte an, dass die Grünen zudem gegen jede Herausnahme aus einem Schutzgebiet seien.

Janine Krzizok (CSU) sagte, es sei schlicht Recht gebrochen worden. Die Stadträte hätten einen Eid geschworen, es bleibe keine andere Wahl, als den Wunsch nach einer nachträglichen Genehmigung abzulehnen. Nach dem Nein des Ausschusses wird nun auch noch der Stadtrat beschließen. Bliebe es bei dem Nein, wird die Stadt mit Fehlberger ein Gespräch suchen, wie Gotz der SZ sagte. Parallel wird Fehlberger eine Geldstrafe bezahlen müssen, die "saftig" sein wird, wie Erhard ankündigte. Bußgelder seien denkbar bis zu einer Höhe von 500 000 Euro, diese hier werde sich im oberen Bereich befinden. Die Höhe orientiert sich an dem angerichteten Schaden, wie Gotz sagte. Aber auch die Bauunternehmen, die die Halle ohne Genehmigung errichtet haben, müssen eine Strafe bezahlen.

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SZ vom 08.05.2021
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