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Erding:Regensburg: Besonderer Ansatz

Die Regensburger Fußgängerzone gehört zu den ältesten in Deutschland - keine Überraschung, denn Autos hatten es in den engen, mittelalterlichen Gassen schon immer schwer. Nur für die Altstadtbuslinie und der Lieferverkehr, der am Morgen und am Nachmittag zu festen Zeiten einfahren darf, sind heute die Fußgängerzonen geöffnet. Seit 2015 ist aber auch Fahrradfahren in fast allen Bereichen - im Schritttempo - erlaubt.

Die Stadt an der Donau aber kann mit einer Besonderheit aufwarten, den so genannten Wohnverkehrsstraßen in der Altstadt. Diese dürfen nur von solchen Personengruppen befahren werden, die dazu "ein berechtigtes Interesse" haben, wie die Stadt Regensburg angibt. Das sind zum Beispiel Anlieger mit einer Privatstellplatz, Ärzte, Taxen oder Personen, welche Privat- oder Behindertenparkplätze in der Altstadt anfahren. Lieferungen sind stets möglich. Radfahrer und Fußgänger haben allerdings Vorrang und Kraftfahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit fahren - so entsteht eine Art Regensburger Shared Space.

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SZ vom 01.10.2016 / chsh
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