Schöffengericht in ErdingProzess gegen Ex-Vorstände eingestellt

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Der Eingang zum Amtsgericht Erding an der Münchner Straße.
Der Eingang zum Amtsgericht Erding an der Münchner Straße. (Foto: Stephan Görlich)

Drei ehemalige Verantwortliche des Erdinger Kreisverbands der Arbeiterwohlfahrt stehen wegen Untreue vor Gericht. Doch die Beweislage reicht dem Gericht nicht.

Von Regina Bluhme, Erding

Zwei Ex-Vorstände sowie ein ehemaliger Präsidiumsvorsitzender des Erdinger Kreisverbands der Arbeiterwohlfahrt (Awo) mussten sich wegen Untreue in mehreren Fällen vor dem Schöffengericht in Erding verantworten. Nach zwei von ursprünglich drei angesetzten Verhandlungstagen und mehreren Zeugenvernehmungen wurde das Verfahren eingestellt, da laut dem Vorsitzenden Richter der Tatnachweis nicht zu führen war.

Die beiden hauptamtlichen Vorstände des Wohlfahrtsverbands waren 2016 im Zuge einer Umstrukturierung offiziell in ihr Amt bestellt worden. 2021 erfolgte die fristlose Kündigung. Laut Anklageschrift sollen die beiden völlig überhöhte Vergütungen bezogen haben, inklusive 14. Monatsgehalt und fünf Prozent Gewinnbeteiligung. Das Jahresgehalt lag laut Anklageschrift bei einem Vorstandsmitglied des Wohlfahrtverbands zwischen 2017 und 2020 bei mehr als 200 000 Euro.

Diese Gehaltshöhe sei weder mit den Awo-Verbandsstatuten noch mit dem Awo-Governance-Kodex, der 2017 verbindlich vom Bundesverband eingeführt worden war, vereinbar gewesen, so die Anklage. Der damalige langjährige ehrenamtliche Vorsitzende des Präsidiums, der 2020 die Wiederwahl verpasste, habe davon Kenntnis gehabt.

Wer die üppigen Gehälter abgesegnet hat, ließ sich nicht klären. Die Angeklagten äußerten sich nicht. Und die Aussagen von Mitgliedern des damaligen Präsidiums, das den Vorstand kontrollieren sollte, brachten am zweiten Verhandlungstag kein Licht ins Dunkel. Im Zeugenstand erklärten sie, sich nicht an die Vorgänge oder an einzelne Summen erinnern zu können.

Der Kreisverband sei geführt worden „wie ein Tennisverein“, kommentiert der Staatsanwalt

Der ehemalige Präsidiumsvorsitzende sei als sparsam bekannt gewesen, man habe ihm vertraut, hieß es. Der Staatsanwalt merkte kritisch an, der Erdinger Kreisverband mit mehr als hundert Mitarbeitenden sei geführt worden „wie ein Tennisverein“.

Nach einem Rechtsgespräch zwischen Staatsanwalt, Schöffengericht und Verteidigung, erklärte der Richter das Verfahren aufgrund der Beweislage für eingestellt. Die beiden Ex-Vorstände werden bald wieder vor Gericht stehen, diesmal auf der Klägerseite am Zivilgericht Landshut: Sie fordern vom Kreisverband Zahlungen aufgrund der ihrer Ansicht nach zu Unrecht ausgesprochenen fristlosen Kündigung.

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